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Frau Leo informierte, dass Oberbürgermeister Gaffert die Haushaltssperre ausgesprochen hat, darüber wurde bereits im Hauptausschuss informiert. Gegenüber den Gewerbetreibenden wurde, neben der, durch das BMF festgesetzten, zinslosen Stundung, zudem eine Verschiebung des Veranlagungszeitraumes seitens der Kämmerei bis zum 15.07.2020 durchgeführt. Hierzu gab es viele positive Rückmeldungen durch die Gewerbetreibenden.

Erste Steuerschätzungen für das Land Sachsen-Anhalt wurden mit der Mai-Prognose bekanntgegeben, es wird von Einbußen bei der Gewerbesteuer i. H. v. 24,8 % und dem Gemeindeanteil bei der Einkommenssteuer von 7,8 % ausgegangen. Dieser Rückgang sei deutlich größer als bei der Weltwirtschaftskrise 2009 und bedarf eines Zeitraumes von vier Jahren, um das Vorkrisenniveau zu erreichen.

 

Oberbürgermeister Gaffert informierte, dass eine 50/50- Finanzierung zur Kompensation der Gewerbesteuerausfälle angedacht sei, an der sich der Bund und die Länder beteiligten. Für Sachsen-Anhalt müsste ein geschätzter Verlust der Gewerbesteuer i. H. v. 162 Mio. € für das Jahr 2020 gedeckt werden.

 

Herr Winkelmann fragte nach der konkreten Höhe der Gewerbesteuereinbußen. Frau Leo bezieht sich auf das Informationsschreiben an die Räte, in dem die hochgerechneten Ertragsverluste dargestellt sind.

 

Herr Albrecht merkte an, dass eine Planung für das nächste Haushaltsjahr ohne klare Beträge schwierig sei. Herr Boks schließt sich an und fragte, wie der Haushalt seriös geplant werden könne.

Frau Leo verwies hierzu auf die veröffentlichte Mai Steuerschätzung des Städte- und Gemeindebundes, die als Planungsgrundlage dienen. Hinzu kommt, dass die Zusammensetzung der Gewerbesteuer sich auch auf Jahresabschlüsse der Vergangenheit bezieht und nicht nur für zukünftige Gewinne geplant wird.

 

Ausschussvorsitzender Müller fragte nach, ob der Ausfall der Gewerbesteuer nur für das Jahr 2020 erstattet werde, was Frau Leo bestätigte.

 

Weiterhin informierte Frau Leo, dass der Jahresabschluss für 2016 fertiggestellt sei und in die nächste Beratungsrunde eingebracht wird.

 

Oberbürgermeister Gaffert gab an, dass sich das Plandefizit von 7 Mio. € auf 3,5 Mio. € halbiert habe.

 

Prof. Dr. Zimmermann fragte nach, ob die Kosten für die Baumaßnahmen/Abriss Kruskastraße im Haushalt eingeplant sind, was durch Frau Leo bejaht wurde.

 

Herr Borchert erklärte, dass er in dieser Entscheidung dem Mitwirkungsverbot unterliegt.

 

Oberbürgermeister Gaffert stellte richtig, dass er, entgegen der Darstellung in der Presse, nicht den Bau einer Brücke mit Treppen anstrebt, sondern einen Brückenersatzneubau in Fertigteilbauweise. Anstatt eines ersatzlosen Rückbaus soll hier die Erstellung einer 2 m breiten Brücke in Verbindung der Straße Am Auerhahn und der Kruskastraße vorgenommen werden. Nach der Beratung zur Kruskastraße nahm Herr Borchert wieder Platz.

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Beschluss
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