Herr Meier erläuterte die Vorlage und verwies auf eine redaktionelle Änderung. Anstelle der Parkgebührensatzung tritt die Bezeichnung Parkgebührenordnung.
Ausschussvorsitzender Müller lobte die Verwaltung für die Berücksichtigung der Anregung durch den „Runden Tisch“ zur E-Mobilität.
Herr Meier erläuterte die ggf. nötige, flexible Anpassung der Gebühren aufgrund technischer Entwicklungen und einem Anstieg dieser Fahrzeuge in den nächsten Jahren.
Herr Meier gab eine redaktionelle Änderung zur Vorlage an: „Anhänger über 3,5 t“
Ausschussvorsitzender Müller verwies in der anschließenden Diskussion auf eine Klärung der organisatorischen Umsetzung im Ordnungsausschuss.
Herr Winkelmann merkte an, der Vorlage so nicht zustimmen zu können. Sowohl durch steuerrechtliche Vorteile als auch durch Zuschüsse bei der Anschaffung werden die Fahrzeughalter bereits unterstützt. Zudem sind die Parkgebühren in Wernigerode verhältnismäßig gering.
Herr Boks sieht das Statement der Stadt zur E-Mobilität hier als begründbar an und erkennt in diesem Punkt keine Ungerechtigkeit gegenüber konventionellen Fahrzeugen.
Herr Barner ist für eine Befürwortung des Änderungsantrags und schlägt die Bezeichnung „KfZ mit alternativem Antriebskonzept“ oder einer ähnlichen vor, da eine Abgrenzung anhand des Nummernschildes durch die Ordnungskräfte für reine Elektroautos nicht praktikabel ist.
Oberbürgermeister Gaffert erklärte, dass die Bezeichnung „E“ auf dem Kennzeichen an bestimmte Kriterien geknüpft ist und sich vom konventionellen Auto und tlw. auch Plug-In oder Hybrid unterscheidet.
Herr Schäfer hält die Annahme von 250 € Einnahmeminderung für zu gering kalkuliert.
Herr Albrecht gab zu bedenken, dass es sich bei der Einschätzung der finanziellen Ertragseinbußen um eine Momentaufnahme handelt. Zukünftig ist mit einer deutlichen Steigerung der Anzahl an Elektrofahrzeugen zu rechnen.
Ausschussvorsitzender Müller wies auf die Einbringung einer Änderungsvorlage hin.
Frau Fiedler gab zu bedenken, dass es nicht nur Elektrofahrzeuge von Tesla gibt, sondern auch Kleinwagen elektrisch betrieben werden. Sie unterstütze daher den Vorschlag des kostenfreien Parkens für Elektrofahrzeuge.
Herr Winkelmann stellt einen Änderungsantrag, nach der die Kostenbefreiung von E-Autos zu streichen ist.
Herr Boks sowie Herr Müller sprachen sich für eine Kompromissvariante aus, die eine zeitliche Befristung der Befreiung vorsieht. Auch Oberbürgermeister Gaffert kann sich dem Vorschlag für eine Befristung anschließen, die bis 31.12.2022 gelten soll.
Anschließend wurde über die 1. Änderungsvorlage von Herrn Winkelmann abgestimmt.
Der Absatz „Vollelektrisch betriebene Kraftfahrzeuge sind von der Entrichtung der Parkgebühren grundsätzlich befreit.“ wird gestrichen.
Ergebnis: 5 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen
Somit wurde die Änderungsvorlage 1 beschlossen.
Danach wurde über die geänderte Urvorlage mit dem gestrichenen Absatz aus Änderungsvorlage 1 abgestimmt.