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Prof. Dr. Zimmermann erklärte, dass seine Fraktion einen Änderungsvortrag einbringt, der den ursprünglichen Antrag ersetzt.

 

Die zeitliche Befristung soll auf den 31.12.2020 verlängert werden (redaktionelle Änderung), bei Beibehaltung der genehmigten Tische und Flächen.

 

Herr Boks kann beiden Vorlagen nicht folgen. Gemäß der Satzung sei immer von Einzelfallentscheidungen auszugehen. Eine Befreiung von der Gebühr müsse dementsprechend durch Nachweis beantragt werden. Ein pauschaler Freibrief sei rechtlich nicht zu vertreten, auch auf anderem Wege waren Hilfen für Gastronomen möglich.

 

Herr Barner fragte nach der Höhe der finanziellen Ausfälle.

 

Herr Meier erklärt, dass die Entscheidung über die Sondernutzung im Hinblick auf den Weihnachtsmarkt nur bis Ende Oktober sinnvoll ist, da in der kälteren Jahreszeit keine Tische im Außenbereich aufgestellt werden. Weiterhin gab er zu bedenken, dass durch den Verzicht von Mai bis 31.10.2020 Gebühren von ca. 53 T€ dem Haushalt fehlen, hinzu kommen die bereits erlassenen Gebühren für den Zeitraum der Schließung im März und April mit rd. 16 T€.

 

Prof. Dr. Zimmermann gab die besonderen Umstände, angesichts der Corona-Pandemie zu bedenken. Bisher verlorene Umsätze der Gastronomen können nicht wieder eingeholt werden.

 

Herr Schatz spricht sich dafür aus, dass die bisherige Verfahrensweise der Stadt weiter fortgeführt wird. 

 

Oberbürgermeister Gaffert verwies, neben der durch die Verwaltung unentgeltlich überlassenen Mehrfläche, auch auf die Möglichkeit, die Soforthilfen des Landes zu beantragen, welches auch bereits zahlreich genutzt wurde.

 

Herr Meier ergänzte, dass die Verwaltung den Gewerbetreibenden bereits größere Flächen genehmigt hätte, um Tische u.ä., gemäß der geltenden Abstandsregelungen aufstellen zu können.

 

Prof. Dr. Zimmermann ergänzte, dass die Änderungsvorlage dazu dient, den Antrag der AfD inhaltlich zu begründen und so die Möglichkeit zu schaffen diesem Antrag zustimmen zu können.

 

Herr Thurm kann diese Vorgehensweise nicht nachvollziehen und sprach sich dagegen aus.

 

Herr Diesener beantragte den Abbruch der Diskussion nach der § 11 Abs. 1 a) der Geschäftsordnung.

 

Ausschussvorsitzender Müller ließ anschließend abstimmen.

 

Änderungsvorlage:

 

2 Ja-Stimmen  6 Nein-Stimmen 1 Enthaltung

 

Somit wurde die Änderung abgelehnt.

 

Zeitlich befristete Aussetzung der Sondernutzungssatzung: (einstimmig abgelehnt)

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

9

Nein-Stimmen

 

 

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