Bau- und Umweltausschuss - 31.08.2020
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||
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Ö 2 | |||||||||||||||
Ö 3 | |||||||||||||||
Ö 4 | |||||||||||||||
Ö 5 | |||||||||||||||
Ö 6 | 037/2020 | ||||||||||||||
Ö 7 | 044/2020 | ||||||||||||||
Ö 8 | 046/2020 | ||||||||||||||
VORLAGE Der Stadtrat beschließt die förmliche Festsetzung des Wohngebietes „Stadtfeld“ entsprechend der in der Anlage beigefügten Gebietsabgrenzung (Lageplan vom 27.05.2020) als Fördergebiet für das Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“.
31.08.2020 - Bau- und Umweltausschuss Ö 8 - ungeändert beschlossen
24.09.2020 - Stadtrat Wernigerode Ö 12 - ungeändert beschlossen Beschluss Der Stadtrat beschließt die förmliche Festsetzung des Wohngebietes „Stadtfeld“ entsprechend der in der Anlage beigefügten Gebietsabgrenzung (Lageplan vom 27.05.2020) als Fördergebiet für das Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“.
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Ö 9 | 045/2020 | ||||||||||||||
Ö 10 | |||||||||||||||
Ö 11 | 053/2020 | ||||||||||||||
Ö 12 | 054/2020 | ||||||||||||||
N 13 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - |
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N 14 | Informationen und Anfragen |