Begründung:
Bund und Länder haben sich im Frühjahr 2020 darauf geeinigt, die Städtebauförderung neu zu strukturieren. Das bedeutet, alle bestehenden Programme laufen aus und werden durch neue ersetzt. Für die Stadt Wernigerode ist die Aufnahme in eines der neuen Städtebauförderprogramme mit der Notwendigkeit eines Stadtratsbeschlusses verbunden, in dem die Gebietskulisse parzellenscharf festgelegt wird. Das Wohngebiet „Stadtfeld“ war bisher vordergründig im Programm „Soziale Stadt“ vertreten. Hier wurden in den letzten Jahren vor allem die Gehwege samt Straßenbeleuchtung erneuert und aufgewertet.
Als aktuelle Einzelmaßnahme ist die brandschutztechnische Ertüchtigung des Jugendhauses „Center“ zu nennen. Des Weiteren konnte die Finanzierung eines Quartiersmanagements erfolgen.
Das neue Förderprogramm kann hier grundsätzlich nahtlos anknüpfen. Auch der Fördersatz von 2/3 bleibt unverändert.
Das Förderprogramm zielt explizit auf die Stabilisierung und Aufwertung von Stadtteilen, die auf Grund der Zusammensetzung der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind (vgl. § 171e BauGB). Mit den Fördermaßnahmen soll ein Beitrag zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität und Nutzungsvielfalt, zur Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des Zusammenhalts in der Nachbarschaft geleistet werden.
Bei der Festlegung der Gebietskulisse empfiehlt die Verwaltung eine Erweiterung des bestehenden Gebietes um das Sportforum und das städtische Multifunktionsgebäude Kohlgartenstraße 2 sowie einige kleinere Ergänzungen, die auf die Zweckmäßigkeit des Mitteleinsatzes abzielen.
Der Grundsatzantrag zur Aufnahme in das neue Förderprogramm wurde bereits gestellt. Zur Bestätigung ist es jedoch erforderlich, die dazugehörige Gebietskulisse per Stadtratsbeschluss förmlich festzulegen. Eine solche Gebietskulisse bedarf zwingend eines räumlichen, funktionalen und städtebaulichen Zusammenhangs.
Die konkreten Förderanträge werden künftig in Programmjahren jährlich neu gestellt. Diese orientieren sich am jeweiligen Bedarf und an der jeweils aktuellen Bereitschaft der Stadt, die notwendigen Eigenanteile (1/3) aufzubringen.
Gaffert
Oberbürgermeister
Anlage
Lageplan