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Beratungsfolge

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Stadtrat beschließt die förmliche Festsetzung des Stadtgebietes „Altstadt“ entsprechend der in der Anlage beigefügten Gebietsabgrenzung (Lageplan vom 27.05.2020) als Fördergebiet für das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“.

              

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

              

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Begründung:

Bund und Länder haben sich im Frühjahr 2020 darauf geeinigt, die Städtebauförderung neu zu strukturieren. Das bedeutet, alle bestehenden Programme laufen aus und werden durch neue ersetzt. Für die Stadt Wernigerode ist die Aufnahme in eines der neuen Städtebauförderprogramme mit der Notwendigkeit eines Stadtratsbeschlusses verbunden, in dem die Gebietskulisse parzellenscharf festgelegt wird. Das Stadtgebiet „Altstadt“ war bisher in den Programmen „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Stadtsanierung“, „Stadtumbau-Ost“ und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ vertreten. Das letztgenannte Programm hatte die größte Gebietskulisse, welche sich aus einer Kombination aus Erhaltungs- und Sanierungsgebiet bildete. Diese kombinierte Gebietskulisse sollte auch dem künftigen Fördergebiet „Altstadt“ entsprechen. Mit der Bewilligungsbehörde gab es diesbezüglich bereits eine positive Vorabstimmung.

 

Das Förderprogramm zielt explizit auf die Entwicklung von historischen Altstädten zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur.

Mit den Fördermaßnahmen soll ein Beitrag zur Erhaltung, Stärkung, Anpassung und Nutzungsvielfalt der Stadtkerne geleistet werden.

 

Der Grundsatzantrag zur Aufnahme in das neue Förderprogramm wurde bereits gestellt. Zur Bestätigung ist es jedoch erforderlich, die dazugehörige Gebietskulisse per Stadtratsbeschluss förmlich festzulegen. Eine solche Gebietskulisse bedarf zwingend eines räumlichen, funktionalen und städtebaulichen Zusammenhangs.

Die konkreten Förderanträge werden künftig in Programmjahren jährlich neu gestellt. Diese orientieren sich am jeweiligen Bedarf und an der jeweils aktuellen Bereitschaft der Stadt, die notwendigen Eigenanteile aufzubringen. Der Fördersatz wurde noch nicht endgültig festgelegt. Es besteht jedoch Hoffnung, dass dieser 80 % beträgt.

 

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlage

Lageplan              

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