Hauptausschuss - 01.11.2017
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||||||
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Ö 1 | ||||||||||||||||||||||
Ö 2 | ||||||||||||||||||||||
Ö 3 | ||||||||||||||||||||||
Ö 4 | ||||||||||||||||||||||
Ö 5 | ||||||||||||||||||||||
Ö 6 | 094/2017 | |||||||||||||||||||||
Ö 7 | 092/2017 | |||||||||||||||||||||
VORLAGE 1. Der Stadtrat beschließt, dass für bewegliche Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, und deren Anschaffungskosten oder Herstellungskosten (AHK) 3.000 EURO ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, auf die Bewertung und deren bilanzieller Ausweis in der Eröffnungsbilanz verzichtet wird.
2. Auf eine Erfassung in gesonderten Listen im Rahmen der Inventarisierung wird verzichtet.
19.10.2017 - Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Ö 5 - zur Kenntnis genommen
(Herr Weber war noch nicht anwesend)
01.11.2017 - Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Ö 5 - ungeändert beschlossen
01.11.2017 - Hauptausschuss Ö 7 - zur Kenntnis genommen
09.11.2017 - Stadtrat Wernigerode Ö 8 - ungeändert beschlossen Beschluss 1. Der Stadtrat beschließt, dass für bewegliche Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, und deren Anschaffungskosten oder Herstellungskosten (AHK) 3.000 EURO ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, auf die Bewertung und deren bilanzieller Ausweis in der Eröffnungsbilanz verzichtet wird.
2. Auf eine Erfassung in gesonderten Listen im Rahmen der Inventarisierung wird verzichtet.
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Ö 8 | ||||||||||||||||||||||
Ö 9 | 096/2017 | |||||||||||||||||||||
Ö 10 | 091/2017 | |||||||||||||||||||||
Ö 11 | 100/2017 | |||||||||||||||||||||
Ö 12 | ||||||||||||||||||||||
N 13 | Informationen und Anfragen |
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N 14 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - vom 20.09.2017 |
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N 15 | Vorbereitung der Stadtratssitzung am 09.11.2017 - nichtöffentlicher Teil- |
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N 16 | Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm „Stadtumbau Ost – Aufwertung Altstadt“
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083/2017 |