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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2014 mit einer Bilanzsumme Aktiva/Passiva von 235.307.174,58 €.

  

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Finanzielle Auswirkungen:  keine

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Begründung:

Die Eröffnungsbilanz einer Kommune ist zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem die Einführung der doppelten Buchführung (Doppik) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung erfolgt, aufzustellen (§114 Abs. 1 KVG LSA).

 

Mit Antrag der Stadt Wernigerode vom 09. August 2012 wurde der Einführungsstichtag um ein Jahr, nach dem gesetzlichen Stichtag vom 01.01.2013 auf den 01.01.2014 unter Anwendung des § 146 GO LSA verschoben und vom Innenministerium genehmigt.

 

In der Eröffnungsbilanz sind die tatsächlichen Vermögensverhältnisse der entsprechenden Kommune zu ermitteln und auszuweisen.

 

Die Aktivseite der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2014 der Stadt Wernigerode enthält Anlagevermögen in Höhe von 221,5 Mio. € und Umlaufvermögen in Höhe von 13,8 Mio. €.

 

Die Passivseite der Eröffnungsbilanz weißt ein Eigenkapital in Höhe von 134,4 Mio.€ aus. Dies ist die Differenz zwischen Vermögen und Schulden. Weiterhin werden Sonderposten in Höhe von

70,2 Mio. €, Rückstellungen in Höhe von 0,6 Mio. €, Verbindlichkeiten in Höhe von 28,4 Mio. € sowie Passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 1,7 Mio. € ausgewiesen. Die Bilanzsumme beträgt in Aktiva sowie Passiva 235,3 Mio. €.

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister   

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