Begründung:
Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 Brandschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung haben die Gemeinden für eine ausreichende Löschwassergrundversorgung Sorge zu tragen. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtaufgabe.
Im Stadtgebiet Wernigerode arbeitet die Stadt mit den Stadtwerken Wernigerode GmbH zur technischen Absicherung eines ausreichenden Wasserdrucks zur Löschwassergrundversorgung zusammen. Für größere Objekte bedarf es ggf. zusätzlicher Zisternen, natürlicher Wasserläufe o.Ä.
Trinkwasserversorger in Schierke ist der Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode (WAHB), der über ein eigenes Trinkwassernetz in diesem Ortsteil verfügt.
Inzwischen geht der Landkreis zunehmend dazu über, vor der Erteilung von Baugenehmigungen aus Brandschutzgründen landkreisweit eine Mindestdurchflussmenge bei den Hydranten oder alternativ Zisternen o.Ä. zu fordern. Dies gilt für den Anbau einer Holzveranda ebenso wie für größere Objekte.
Der Grundschutz in Schierke ist in Zeiten hohen Wasserverbrauchs in den Morgenstunden nicht vollumfänglich gewährleistet. Ein eigenes Löschwasserversorgungsnetz aufzubauen, ist wirtschaftlich ebenso wenig sinnvoll wie alle dreihundert Meter eine Zisterne zu errichten.
Günstigste Alternative ist die Kooperation mit dem WAHB. Um die Durchflussnennweite und den damit verbundenen Wasserdruck an den Hydranten zu erhöhen, ist es erforderlich, im oberen Bereich von Schierke die dort vorhandene Verrohrung gegen eine mit einem größerem Querschnitt auszutauschen.
In einer gemeinsamen Beratung zwischen der Stadt Wernigerode und dem WAHB am 31.08.2017 wurde eine Einigung darüber erzielt, dass die Aufgabe der Sicherung des Grundbedarfs an Löschwasser in Schierke an den WAHB übertragen werden sollte. Seitens des WAHB erfolgte bereits in der Vergangenheit eine entsprechende Satzungsänderung, die die Aufgabenübernahme gegen Kostenerstattung generell ermöglicht. Hierzu wird eine entsprechende Vereinbarung mit dem WAHB geschlossen. Planseitig wären nach jetzigem Kenntnisstand zunächst rund 30.000 € aufzuwenden, bauseitig etwas später rund 120.000 €.
Die Planansätze erfolgen in der Haushaltssatzung 2018 vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Stadtrat.
Gaffert
Oberbürgermeister