Begründung:
Der zwischen der Stadt Wernigerode und der Avacon AG (jetzt Avacon Netz GmbH) bestehende Strom-Konzessionsvertrag für den Ortsteil Schierke ist zum 31.05.2008 einvernehmlich beendet worden. Für den Ortsteil Drei Annen Hohne wurde bislang kein Strom-Konzessionsvertrag abgeschlossen. Die Grundstücksnutzung für die örtliche Versorgung durch die Avacon AG erfolgte allein auf Basis von § 12 Abs. 1 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).
Die Stadt Wernigerode beabsichtigt einen einheitlichen Strom-Konzessionsvertrag für den Ortsteil Schierke und Drei Annen Hohne mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2030 abzuschließen.
Das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für den Ortsteil Schierke sowie die Absicht des Abschlusses eines Strom-Konzessionsvertrages in Drei Annen Hohne wurde am 23.12.2015 im elektronischen Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht.
Bei der Stadt Wernigerode gingen Interessenbekundungen der Avacon AG (jetzt Avacon Netz GmbH) und der Stadtwerke Wernigerode GmbH ein.
Bei dem Neuabschluss von Strom-Konzessionsverträgen (Dienstleistungskonzession) müssen die sich aus dem EU Primärrecht (Art. 43 bis 49 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft - EGV) sowie dem Energie- und Kartellrecht (§§19, 20 GWB i.V.m. § 46 EnWG) ergebenden, Grundsätze der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung, Transparenz und der Verhältnismäßigkeit beachtet werden.
Die Entscheidungskriterien einschließlich deren Gewichtung wurden beiden Bewerbern vor der Abgabe eines unverbindlichen Angebotes mitgeteilt.
Durch die Rechtsanwaltskanzlei Boos Hummel & Wegerich in Berlin wurde ein Gutachten zur Auswertung der verbindlichen Angebote beider Bewerber anhand der festgelegten Auswahlkriterien erstellt.
Die Bewertung der verbindlichen Angebote ergab folgende Punkteverteilung:
1. Stadtwerke Wernigerode GmbH: 949
2. Avacon Netz GmbH: 879
Die Zusammenfassung der Bewertung der verbindlichen Angebote zum Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrages wird als Anlage beigefügt.
Friedrich
Stellvertreter des Oberbürgermeisters