Stadtrat Wernigerode - 26.09.2013
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||
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Ö 3 | ||||||||||||||
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Ö 5 | ||||||||||||||
Ö 6 | ||||||||||||||
Ö 7 | 069/2013 | |||||||||||||
Ö 8 | ||||||||||||||
Ö 9 | 041/2013 | |||||||||||||
Ö 10 | 065/2013 | |||||||||||||
VORLAGE Beschlussvorschlag: 1. Für den im Vorentwurf vom 23.08.2013 dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan Nr. 02 „Industrie- und Gewerbepark Nord-West“ mit integrierter örtlicher Bauvorschrift neu aufgestellt.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.
3. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
09.09.2013 - Bau- und Umweltausschuss Ö 6 -
26.09.2013 - Stadtrat Wernigerode Ö 10 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 065/2013 Beschluss 1. Für den im Vorentwurf vom 23.08.2013 dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan Nr. 02 „Industrie- und Gewerbepark Nord-West“ mit integrierter örtlicher Bauvorschrift neu aufgestellt.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.
3. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
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Ö 11 | 070/2013 | |||||||||||||
Ö 12 | 071/2013 | |||||||||||||
N 13 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - vom 11.07.2013 |
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N 14 | Informationen und Anfragen |