Einsicht ins Archivgut beantragen
Das Stadtarchiv Wernigerode ist ein öffentliches Archiv und für jede Person zugänglich, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.
Laut Landesarchivgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sind die Kommunen verpflichtet, ihr Schriftgut entsprechend vorgegebener Aufbewahrungsfristen zu verwahren und Benutzern zur Verfügung zu stellen.
Dies gilt für Akten nach einer Sperrfrist von 30 Jahren. Für personenbezogenes Schriftgut gelten gesonderte Sperrfristen.
Das Stadtarchiv ist zuständig für die Übernahme, inhaltliche Erschließung, fachgerechte Einlagerung, Auswertung und Bereitstellung der Archivalien.
An wen muss ich mich wenden?
Stadtarchiv Wernigerode
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren fallen gemäß der Gebührenordnung für das Stadtarchiv Wernigerode an.
Rechtsgrundlage
Archivgesetz Sachsen-Anhalt (ArchG-LSA)