Investitionsmaßnahmen über das Sondervermögen Infrastruktur
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 16.12.2025 das Gesetz über das Sondervermögen „Infrastruktur“
(Infrastruktur-Sondervermögensgesetz Infra-SVG) beschlossen. Im sogenannten „Kommunalarm“ wird damit
den Kommunen in Sachsen-Anhalt ein Pauschalbudget zur Verfügung gestellt.
Für die Stadt Wernigerode beträgt dieses Pauschalbudget 10.503.115 EUR.
Folgende Investitionsmaßnahmen werden über das Sondervermögen Infrastruktur im
Haushaltsjahr 2026 gefördert:
- Anschaffung eines Trägerfahrzeugs mit Anbauteilen
- Anschaffung von Notstromaggregaten
- Anschaffung Zufahrtsschutz