Hort an der Grundschule "August Hermann Francke"
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Träger: Stadt Wernigerode
Lutherstraße 10
38855 Wernigerode
Inhaltliche pädagogische Arbeit nach dem Situationsansatz von Jürgen Zimmer
-->(hier erscheint demnächst die aktuelle Konzeption des Hortes an der Grundschule “August Hermann Francke“)
Aufnahmekapazität:
- 175 Kinder 6 - 14 Jahre (bzw. Versetzung in den 7. Schuljahrgang)
Aufnahmealter:
- ab Schulalter
Öffnungszeiten
- Schulzeit: 6:00 - 7:00 Uhr, 12:25 - 17:00 Uhr (bei Bedarf bis 18:00 Uhr)
- Ferienzeit: 6:00 - 17:00 Uhr (bei Bedarf bis 18:00 Uhr)
- 14-tägige Sommerschließzeit sowie Schließzeit zum Jahreswechsel (während dieser Zeit ist die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung der Stadt Wernigerode möglich)
--> Aktuelle Schließzeiten
Anfahrtshinweise
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Stadtlinien 1 und 4
Parkplätze:
Parkplätze vorhanden, nicht kostenpflichtig
Angebote der Einrichtung
- die Kinder werden täglich mit einer warmen Mittagsmahlzeit versorgt
- Tag der offenen Tür gemeinsam mit der Grundschule
- Schnuppertage für Schulanfänger
- Hausaufgabenbetreuung
- tolle Feriengestaltung und abwechslungsreiche Freizeitangebote unter Mitbestimmung der Kinder
- vielfältige Nutzung der wald- und wiesenreichen Umgebung
- Entfaltungsmöglichkeiten entsprechend der Wünsche und Neigungen der Kinder
- jahreszeitliche Höhepunkte
- jährliche Hortfahrt
- Ulkolympiade als Schuljahresabschluss
- Zusammenarbeit mit den Eltern, Kitas und der Grundschule
Kontakdaten zur Anmeldung im Hort
Träger der Einrichtung / Ansprechpartner:
Stadt Wernigerode (Zentrale Postadresse: Marktplatz 1, 38855 Wernigerode)
Amt für Jugend, Senioren und Soziales
in Neuen Rathaus, Schlachthofstraße 6
38855 Wernigerode
Telefon: +49 3943 654 513
E-Mail: kitaverwaltung@wernigerode.de
Sprechzeiten:
Mo, Di, Fr 9:00 - 12:00 Uhr
Do 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Was muss ich mitbringen?
- ausgefülltes Formular Antrag Aufnahme in einen Hort in Trägerschaft der Stadt Wernigerode
- Geburtsurkunde des aufzunehmenden Kindes
- Impfstatus / Impfheft
Welche Fristen muss ich beachten?
Anmeldung jederzeit möglich, Aufnahme erfolgt je nach Auslastung der Kapazität
Was sollte ich noch wissen?
- für die Betreuung im Hort wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen
- das Wunsch- und Wahlrecht zur Aufnahme in einer bestimmten Einrichtung wird soweit wie möglich berücksichtigt
- Mitbestimmung der Kinder im gewählten Kinderrat "Hortkids"
- bei den Unternehmungen können Fahrt- und Eintrittskosten anfallen
- bitte Wechselschuhe mitbringen!
Übernahme Kostenbeitrag für eine Kindertagesstätte
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gebührenbefreiung für eine Kindertagesstätte zu stellen. Hierzu wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:
Landkreis Harz
Amt für Betreuung und ergänzende Jugend-/Sozialleistungen
Elterngeld/Kitakostenbeitragsbefreiung
Schwanebecker Straße 14
38820 Halberstadt
Ihren jeweiligen Ansprechpartner beim Landkreis Harz sowie E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Öffnungszeiten sowie weitere Formulare finden Sie auf dieser Internetseite des Landkreises Harz.
Das Bildungs- und Teilhabepaket
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes können Sie finanzielle Hilfen, z. B. für die Kosten für die Mittagessenversorgung in einer Kita, beantragen. Ausführliche Informationen zu den möglichen Leistungen finden Sie auf den Internetseiten der KoBa - Jobcenter Landkreis Harz. Und hier finden Sie Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten zum Bildungs- und Teilhabepaket.