Horte
Liebe Eltern,
in der folgenden Auflistung können Sie sich über alle Horte, die sich in Trägerschaft der Stadt Wernigerode sowie in freier Trägerschaft befinden, im Stadtgebiet Wernigerode sowie den eingemeindeten Ortsteilen Benzingerode, Minsleben, Reddeber, Silstedt und Schierke informieren.
Eine Besichtigung der Horte ist nach Absprache mit der jeweiligen Hort-Leitung jederzeit möglich. Die Konzeptionen der Horte (z.B. Einrichtungskonzeption, Kinderschutzkonzept u.ä.) können in den Einrichtungen eingesehen werden.
Für die Betreuung in einem Hort wird ein Betreuungsvertrag in der Regel 3 Monate vor Aufnahme des Kindes abgeschlossen. Das Wunsch- und Wahlrecht zur Aufnahme in einer bestimmten Einrichtung wird soweit wie möglich berücksichtigt.
Sie benötigen für den Abschluss eines Hort-Betreuungsvertrages mit der Stadt Wernigerode:
- ein ausgefülltes Antragsformular auf Betreuung in einem Hort (online beschreibbare Formulare sind auf den folgenden Seiten direkt bei dem zugehörigen Hort hinterlegt)
Die Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners für den Abschluss eines Betreuungsvertrages finden Sie auf den folgenden Seiten direkt beim jeweiligen Hort.
Die Vorlage der folgenden Unterlagen ist nur erforderlich, wenn das Kind vorher noch keine Kita in Trägerschaft der Stadt Wernigerode besucht hat:
Unterlagen zur Vorlage in der Kita-Verwaltung:
- die Geburtsurkunde des Kindes
- bei Alleinerziehenden: Negativbescheinigung über das Sorgerecht (erhältlich beim Jugendamt des Landkreises Harz)
- wenn zeitgleich mehrere Geschwister in Kitas betreut werden: Kindergeldbescheid (erhältlich bei der Familienkasse)
Unterlagen zur Vorlage direkt im Hort:
- ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes
- Nachweis einer geführten Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz
- Nachweis einer Masernschutzimpfung
- ärztliche Bescheinigung über die Durchführung der für das jeweilige Alter vorgesehenen Kinderuntersuchung (U-Heft)
Alle Horte arbeiten auf der Rechtsgrundlage des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG) sowie der Tageseinrichtungsbenutzungssatzung und der Kostenbeitragssatzung der Stadt Wernigerode.