Begründung:
Mit Beschluss vom 02.07.2020 wurde der Abriss der Brücke Kruskastraße, zugunsten der Hochwasservorsorge, entschieden. Der Abriss unter Wiederherstellung der Ufermauer und Straßenanschlüsse ist mit 90.000,00 € Kosten verbunden. Nebenbestimmung ist die Vorlage von Entwürfen zu hochwassersicheren und barrierefreien Brückenbauwerken mit belastbaren Kostenschätzungen.
Unter den angegebenen Randbedingungen wurden bereits drei Varianten für eine Fußgängerbrücke erarbeitet und vorgestellt. Alle Varianten genügen zunächst den gestellten Ansprüchen, schränken jedoch die Einfahrt in den Forellenstieg für Rettungskräfte und Lieferverkehr ein. Sowohl aus internen Diskussionen, als auch aus Hinweisen der Bevölkerung und Politik, wurden weitere Möglichkeiten erarbeitet, die jeweils von den oben genannten Zielvorstellungen nur gering abweichen.
Demnach stellt eine stärker ausgebildete Bogenbrücke einen guten Kompromiss aus Hochwasserschutz, Barrierefreiheit und Wirtschaftlichkeit dar, ohne weitere Einschränkungen in Kauf nehmen zu müssen.
- Eine Rampe lediglich Am Auerhahn nötig
- Hochwasserschutz HQ100 + 50cm im Scheitelpunkt gegeben (Randbereiche durch Schürzen gesichert)
- Neigung der Brücke übersteigt auf einer Länge von nur ca. 1m die Mindestanforderungen der Barrierefreiheit (Toleranz auf kurzen Strecken 10 %)
- Keinerlei Einschränkungen in weiteren Bewertungskriterien