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Herr Winkelmann verlässt aufgrund von Befangenheit den Beratungstisch. Es sind 32 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Herr Schulz möchte wissen, ob es sich bei der geplanten Brücke um eine Fußgängerbrücke oder eine kombinierte Fuß- und Radwegebrücke handelt.

 

Herr Kramer antwortet, dass es sich um eine Brücke für Fußgänger und Radfahrer handelt, in den Breiten wie es die Norm verlangt. Es handelt sich um eine barrierearme, jedoch nicht um eine barrierefreie Brücke. Radfahrer, Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und weitere werden diese Brücke passieren können.

 

Frau Wetzel erkundigt sich nach der rechtlichen Lage zur Brücke, da der Abriss erstmal gestoppt ist. Wenn nach einem eventuellem Abriss dem Neubau der Brücke nicht zugestimmt wird, wird dies zu einer verkehrlichen Verschlechterung, vor allem für Radfahrer, ältere Fußgänger und auch für Schulkinder führen. Der Umweg über den Auerhahn oder den Möchstieg ist keine sichere Alternative. Der Umweg wird nicht nur weiter, sondern auch gefährlicher. Vor allem anliegende ältere Mitbürger werden somit gezwungen sein aufs Auto umzusteigen, weil der Umweg für sie nicht mehr leistbar ist. Die Rettungsmöglichkeiten für den Bereich Kruskastraße und Forellenstieg sind ohne Brücke sehr eingeschränkt. Sie bittet um Zustimmung der Vorlage.

 

Herr Kramer antwortet, dass es keine neuen Informationen zum Rechtsstreit bezüglich der Brücke gibt. Sie darf momentan nicht abgerissen werden. Er ist überzeugt davon, dass das heutige Votum über den Beschluss Einfluss auf das Ergebnis des Rechtsstreits haben kann.

 

Frau Klein-Range erläutert das bisherige Verfahren, indem momentan keine neuen Erkenntnisse vorliegen. Die aufschiebende Wirkung des Verfahrens wurde festgestellt. Das Ergebnis des Klageverfahrens wird nun abgewartet. Sie vermutet auch, dass das heutige Votum Einfluss auf das Urteil haben wird.

 

Herr Mänz wird gegen die Vorlage stimmen. Er vermutet weiterhin eine Hochwassergefahr, wenn eine neue Brücke dort gebaut wird.

 

Frau Wetzel entgegnet, dass Herr Kramer zugesichert hat, dass eine neue Brücke keine Hochwassergefahr darstellen wird. Aufgrund des letzten schweren Hochwassers in Wernigerode wurde eine Wasserwehr gegründet, welche sehr aufmerksam arbeitet und frühzeitig eingreift bei Starkregen. Es werden keine Ortsteile dadurch geschützt, dass wir die Brücke nicht neu bauen.

 

Frau Fiedler widerspricht Frau Wetzel und empfindet den Umweg als unproblematisch. In Zeiten eines Haushaltsdefizites können wir uns den Neubau einer teuren Brücke nicht leisten.

 

Herr Dr. Bosse fragt, ob es überhaupt sinnvoll ist über die Vorlage abzustimmen, wenn diesem ein laufendes juristisches Verfahren zugrunde liegt.

 

Herr Siegel erklärt, dass es sich um einen politischen Beschluss handelt, unabhängig davon, was jetzt vor Gericht passiert. Es ist klug als Stadtrat ein Votum abzugeben, ob diese Brücke gewünscht ist oder nicht. Herr Siegel stimmt Frau Fiedler zu, dass die Brücke finanziell momentan nicht machbar ist. Man kann nicht die Hebesätze erhöhen und im Gegenzug etwas bauen wollen, was nicht unbedingt notwendig ist. Er spricht sich gegen die Vorlage aus.

 

Herr Schatz pflichtet Herrn Siegel bei.

 

Herr Dr. Bosse ist der Meinung, dass juristische Aspekte schon eine Rolle spielen.

 

Frau Wetzel befürchtet, dass die vorhandene Brücke bestehen bleibt, wenn der Neubau heute abgelehnt wird.

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Beschluss

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Neubau einer Fußgängerbrücke über die Holtemme zur Verbindung der Straßen Am Auerhahn und Kruskastraße in der Variante Bogenbrücke stark ausgeprägt.

 

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Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

24

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

Die Vorlage wurde abgelehnt.

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