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116/2017 - Stadtrat
Beratungsfolge ...
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Stadtrat Wernigerode
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Vorberatung
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07.12.2017
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zur Kenntnis genommen
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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11.01.2018
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zur Kenntnis genommen
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Ortschaftsrat Schierke
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Vorberatung
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21.02.2018
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ungeändert beschlossen
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Ortschaftsrat Benzingerode
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Vorberatung
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23.01.2018
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13.03.2018
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Ortschaftsrat Minsleben
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Vorberatung
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23.01.2018
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Ortschaftsrat Reddeber
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Vorberatung
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17.01.2018
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Ortschaftsrat Silstedt
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Vorberatung
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14.02.2018
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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14.02.2018
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zur Kenntnis genommen
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Stadtrat Wernigerode
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Entscheidung
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22.02.2018
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vertagt
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22.03.2018
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aus dem Geschäftsgang genommen
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Anlage/n ...
Begründung:
Seit Jahren werden die Ortschaften bei der Haushaltsplanaufstellung beteiligt und etwaige Wünsche in den Haushaltsplanentwurf eingearbeitet. Ausnahmen bildeten größere investive Maßnahmen, die im Zuge der Priorisierung für das gesamte Stadtgebiet in den Haushaltsdiskussionen heraus fielen oder bei pauschaler Kürzung von Sammelhaushaltsstellen nicht mehr umsetzbar waren. Bei kurzfristigen Anforderungen wie z. B. bei Kosten für einen Blumenstrauß, konnte auf die vorhandenen Budgets der Stadt zurückgegriffen werden.
Insgesamt gab es mit diesem Verfahren mit wenigen Ausnahmen keine Beanstandungen. In allen Fällen galt und gilt auch für die Ortsteile das Haushaltsrecht, das z.B. in der vorläufigen Haushaltsführung die Ausgaben auf das Notwendigste beschränkt.
Der Stadtrat hatte mehrheitlich beschlossen, dass der Oberbürgermeister nach Abstimmung mit den Ortsbürgermeistern einen Beschlussvorschlag vorlegen soll, wie ein „Ortschaftsbudget“ aussehen könnte, um die Motivation zur Mitarbeit in einem Ortschaftsrat zu erhöhen. Nachfolgend wurde im Hauptausschuss konkretisiert, dass diese Neuerung möglichst unkompliziert kleinere Ausgaben erlauben und ohne Änderung der Hauptsatzung erfolgen solle.
Auf Nachfrage bei den Ortsbürgermeistern zeigte sich, dass die Vorstellungen des Stadtrates nicht auf ungeteilte Befürwortung stießen. Vier von fünf Ortsbürgermeistern sind mit dem bisherigen System zufrieden, da die Anforderungen in der Vergangenheit im Wesentlichen immer erfüllt wurden. Allerdings wurden Kleinigkeiten von einzelnen Ortsbürgermeistern zugunsten ihrer Ortschaft privat aus der Aufwandsentschädigung bezahlt, was rechtlich nicht notwendig war, aber natürlich keinen Verwaltungsaufwand produzierte.
Der formulierte Vorschlag eines Finanzvolumens von einem Sockelbetrag von 500 € sowie 2 € pro Einwohner, aufgerundet auf die nächsten 100 €, bedeutet ein Gesamtvolumen je Ortschaft von ca. 1.100 bis 2.800 €. Dies wurde von vier der fünf Ortsbürgermeister als zu hoch empfunden. Zwei schlugen dann allenfalls ein Budget von 500 € -1000 € vor, ohne jedoch darauf festgelegt zu sein oder darauf zu bestehen. Ein Ortsbürgermeister hielt den Betrag für angemessen und den vorgeschlagenen Weg für richtig.
Die anliegende Richtlinie sieht die bisher praktizierte Beteiligung der Ortschaften an der Haushaltsplanaufstellung nunmehr verfahrensleitend vor. Neu ist, dass die Empfehlungen der Ortschaften für den Haushalt kenntlich gemacht werden und damit nicht zugunsten anderer vermeintlicher prioritärer Vorhaben gestrichen werden sollen. Es bleiben jedoch Empfehlungen; Änderungen sind rechtlich weiterhin grundsätzlich möglich. Darüber hinaus hat der Oberbürgermeister aus dringenden haushaltsrechtlichen oder wirtschaftlichen Erwägungen unterjährig die Letztentscheidungskompetenz (§ 4 Abs.1). Die Mittelbewirtschaftung erfolgt weiter durch die Stadtverwaltung. Deshalb muss auch nicht die Hauptsatzung geändert werden.
Die Beschlussvorlage benennt als Kostenvolumen noch den Betrag, der in die Diskussion von der Verwaltung eingeführt worden war. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Mehrheit der Ortsbürgermeister müsste z.B. zumindest der Sockelbetrag wegfallen und der Pro-Kopf-Betrag von
2 € auf 1 € reduziert werden. Dann handelte es sich um ein Finanzvolumen von ca. 600 € – 1200 €.
Unabhängig davon wird die Verwaltung dem Stadtrat auch zukünftig einen Haushaltssatzungsentwurf mit ggf. höheren Beträgen für die Ortschaften vorlegen und den Wünschen der Ortschaften nachzukommen versuchen, soweit dies wirtschaftlich darstellbar ist. Hiervon haben in der Vergangenheit alle Ortschaften profitiert und sich über die Jahre gleichermaßen sehr positiv entwickelt. Dies deckt sich auch mit der Einschätzung der Kommunalaufsicht, dass der Umgang mit Wünschen aus den Ortschaften bei der Haushaltsplanaufstellung und bei der Umsetzung nach Beschlussfassung durch den Stadtrat als Geschäft der laufenden Verwaltung zu qualifizieren ist.
Gaffert
Oberbürgermeister