Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Herr Schlegel informierte über die Richtlinie. Darauf verwiesen wurde, dass die Richtlinie ein Ergebnis der Beschlussvorlage 052/2016 vom 01.06.2016 ist. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Partizipation und Stärkung der Ortschaftsräte. In jedem Falle sollten die bisherigen Leistungen, welche die Stadtverwaltung erbracht hat, beibehalten werden und zusätzlich ist den Ortschaftsräten ein Budget zur Verfügung zu stellen.

 

Die einzelnen Paragraphen der Richtlinie wurden besprochen und folgende Änderungen sollten vorgenommen werden:

§ 1: ist in der genannten Form beizubehalten. Es erfolgte die Zustimmung des Ortschaftsrates (OR).

 

§ 2: für Satz 1 und Satz 2 erfolgte die Zustimmung des OR, Satz 3 und 4 sind zu streichen. Dafür ist aufzunehmen: Die vorgesehenen Beträge sollten Bestandteil der Hauptsatzung sein. Damit wird garantiert, dass die Ortschaftsräte auch eine Verfügungsberechtigung haben. (außer bei einer Haushaltssperre)

 

§ 3: Der § 3 fand Zustimmung des OR.

 

§ 4: für Satz 1 erfolgte Zustimmung des OR, Satz 2 ist zu streichen, Satz 3 Zustimmung des OR, Satz 4 und 5 sind zu streichen.

Weiterhin sollte ergänzt werden, dass das Amt für Finanzwesen die Zuordnung der Kosten auf die jeweiligen Fachämter vornimmt. Satz 6 und 7 entfallen.

 

§ 5: Dieser Paragraph ist komplett zu streichen. Unter Beachtung dieses Paragraphen würden bis 2021 den Ortschaftsräten keine Mittel zur Verfügung stehen. Da der Haushalt 2018 noch nicht beschlossen ist sollte Hauptsatzung kurzfristig geändert werden oder eine Zwischenlösung für 2018 gefunden werden.

 

§ 6: Unter Beachtung der Änderungen §2, §4 und §5 ist dann der § 6 in Ordnung und findet die Zustimmung des OR

 

Herrn Pöhlert wurden die Entscheidungen des Finanzausschusses und des Gemeinderates Reddeber  zur Vorlage 116/2017 übergeben, um diese im Hauptausschuss bekannt zu geben und auch die Interessen des Benzingeröder Ortschaftsrates  zu vermitteln.

Reduzieren
Beschluss
Reduzieren
nach oben