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Beratungsfolge

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  1. Der Stadtrat beschließt die Sondernutzungssatzung mit integrierten Regelungen zu den Gebühren für die Ausübung von Sondernutzungen auf dem Gebiet der Stadt Wernigerode und ihrer Ortsteile.

 

  1. Der Stadtrat beschließt die Aufhebung der Sondernutzungsgebührensatzung vom 11.05.2010 zum 31.12.2015

      

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Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten der Maßnahme: Keine

     

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Begründung:

Im Zuge der Fortentwicklung des gesellschaftlichen Lebens und der teilweisen Veränderung der über den Gemeingebrauch hinausgehenden Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzung) sowie einiger notwendiger Korrekturen und Anpassungen der aus dem Jahre 2003 stammenden Sondernutzungssatzung, ist eine grundlegende Überarbeitung der Satzung notwendig geworden.

 

Auf Anregung der Mitglieder des Ordnungsausschusses sollten im Rahmen dieser Überarbeitung die bisherige Sondernutzungssatzung und die Sondernutzungsgebührensatzung zusammengefasst werden. Gleichzeitig sollten die Struktur und einige Regelungen verständlicher gegliedert werden. Darüber hinaus soll die überarbeitete Fassung auch eine stärkere Verzahnung zu gestalterischen Elementen im Bereich der öffentlichen Straßen gewährleisten und gleichzeitig Grundlage für weiterführende Richtlinien und Regelungen dieses Rechtsgebietes sein.

 

In mehreren Sitzungen des Ordnungsausschusses, Diskussionen in den einzelnen Fraktionen des Stadtrates, aber auch durch Vorschläge einzelner Personen, entstand die nun vorliegende Neufassung der Sondernutzungssatzung.

 

Da diese Überarbeitungen jedoch sehr umfangreich waren, wurde nicht eine erneute Änderung der Satzung vorgenommen, sondern die Sondernutzungssatzung der Stadt Wernigerode, mit integrierten Sondernutzungsgebührenregelungen, neu gefasst.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister       

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