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Herr Meier erläuterte die beabsichtigten Änderungen in der Satzung. Der Ortschaftsrat befürwortete die Satzung einstimmig unter Vorbehalt folgender Änderungen:

 

*Das Verbot von Heizpilzen ist dem Tourismus abträglich. Solange es kein gesetzliches Verbot gibt, welches mal angedacht war, sollten diese zulässig sein.

 

*Die Absenkung der Kosten für die kulturelle Werbung spiegelt a) den Verwaltungsaufwand nicht wieder und b) führt sie zu einer Überflutung mit entsprechenden Plakaten, Schildern etc.

Hier wird die Beibehaltung der alten Kostenregelung empfohlen.

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Beschluss
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