Herr Richter hat die Sitzung verlassen. Zurzeit sind 32 stimmberechtigte Mitglieder des Stadtrates anwesend.
Den Mitgliedern des Stadtrates wurde nach der Stadtratssitzung am 5.11.15 eine Lesefassung der Sondernutzungssatzung zugesandt. In dieser wurden alle Änderungsantrage, die von der Verwaltung übernommen wurden sind eingearbeitet. In der heutigen Sitzung wird über die vorliegenden Änderungsvorlagen 069/02/2015, 069/10/2015, 069/14/2015, 069/15/2015 abgestimmt.
Herr Dorff erklärt im Auftrag des Einreichers, dass der Beschlusstext des Beschlussvorschlages mit Erstellungsdatum 03.09. wie folgt angepasst werden muss:
1. Der alte Beschlusstext wird gestrichen und wie folgt neu formuliert:
Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Wernigerode (Sondernutzungssatzung).
Herr Kascha plädiert für seinen eingereichten Änderungsantrag 069/02/15.
069/02/2015 16 Ja16 Neinabgelehnt
Herr Weber erklärt, dass ein Teil des Änderungsantrages 069/02/15 mit dem Änderungsantrag 069/10/15 korrespondiert. Die Fraktion CDU/H&G/H&G hat die 069/02/15 ablehnt, da sie die 1,5 m² als zu groß nicht akzeptieren können.
069/10/201516 Ja16 Neinabgelehnt
Herr Siegel spricht im Auftrag von Herrn Schlieper für den Änderungsantrag 069/14/15.Da in der neuen Satzung gerade die Unternehmen, die sich nicht in einer privilegierten Stadtlage befinden besonders belastet werden. Deshalb soll die Gebühr aus der alten Satzung wie folgt erhalten bleiben.
Außenplätze
b) innerhalb des Geltungsbereiches der Altstadtsatzung
A-Lage 5,00 €/m²/Monat
B-Lage 2,50 €/m²/Monat
C-Lage 1,00 €/m²/Monat
069/14/201517 Ja12 Nein3 Enthaltungen
Herr Kascha bitte die Mitglieder des Stadtrates dem Änderungsantrag 069/15/15 nicht zu zustimmen. Damit werden die Vereine für die Plakatierung ihrer Veranstaltung über alle Maßen belastet. Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport hatte sich positiv zum Erhalt der 0,05 Cent in seiner Sitzung am 13.10.2015 geäußert und empfahl einstimmig den Betrag. Die Ausschussmitglieder einigten sich in der Diskussion, dass die Gebühr auf 0,05 € pro Plakat und Tag festgelegt wird und eine zeitliche Befristung erfolgen soll.
069/15/201517 Ja14 Nein1 Enthaltung
Die so geänderte Sondernutzungssatzung wird zur Abstimmung gestellt.