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Herr Weber informiert, dass die erste Beratung zur neuen Sondernutzungssatzung der Stadt Wernigerode im April 2015 stattgefunden hat. Er schlägt daher vor, dass eine allgemeine Einführung und Erläuterung der vorliegenden Beschlussvorlage durch die Verwaltung nicht notwendig ist. Des Weiteren informiert er, dass dazu 11 Änderungsvorlagen vorliegen, die ebenfalls besprochen werden müssen.

 

Herr Schlieper hat vor Beginn der Ausschusssitzung einen Fragenkatalog mit Lösungsvorschlägen verteilt und erläutert diese. Er bittet die Verwaltung darum, diese zu prüfen und zu beantworten. Die Antworten sollen dann auch an alle Stadträte verteilt werden.

 

Herr Fröhlich gibt zum Fragenkatalog eine kurze Information:

 

              Wenn 3 Genehmigungen für Musikanten ausgegeben sind, werden keine weiteren ausgegeben.

              Die Möglichkeit von Podien für Musiker kann nach der Beschlussfassung weiter diskutiert werden.

              Die Lärmschutzwerte werden geprüft und zusammengestellt. Die Schallgrenzen für Musik stehen fest.

              Eine Änderung der Gebühren kann nur über Änderungsvorlagen erfolgen.

 

Herr Weber verweist bezüglich der Gebühren auf die Ausschusssitzung vom September und die ausführliche Diskussion dazu. Sollte dennoch Bedarf für eine Veränderung der Gebühren bestehen, kann dies nur durch eine Änderungsvorlage realisiert werden.

 

Frau Gorr fragt nach, ob eine Diskussion der Anlagen zur Sondernutzungssatzung möglich ist. Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport hat ihr noch einige Punkte/Anregungen mit auf den Weg gegeben.

 

Die Änderungsvorlagen 069/03/2015 bis 069/11/2015 stammen aus der Feder von Herrn Weber. Dieser gibt dazu eine kurze Erläuterung ab.

 

Herr Wurzel erkundigt sich, ob die Verwaltung mit den Änderungsvorlagen mitgeht und übernehmen kann, damit im Stadtrat dann nicht jede einzelne Änderungsvorlage einzeln abgestimmt werden muss.

 

Herr Siegel widerspricht Herrn Weber in Bezug auf die Anmerkung zu den Gebühren. Er hat bereits im Mai eine Anfrage bezüglich einer sachgerechten Begründung der Verteuerung gestellt und bis zur heutigen Ausschusssitzung keine Antwort darauf erhalten.

 

Herr Weber informiert, dass es bisher keine Änderungsvorlage der SPD zu Anpassungen der Gebühren gibt.

 

Weiterhin schlägt er folgendes Verfahren für die weitere Vorgehensweise vor: zunächst sollten alle Änderungsvorlagen besprochen und abgestimmt werden und dann kann Frau Gorr die Punkte des Kulturausschusses zur Diskussion stellen.

 

Herr Voigtländer berichtet von einer Frage, die während einer Sitzung seiner Fraktion aufgetreten ist: wer haftet für Schäden, die durch eine erteilte Sondernutzungserlaubnis entstehen? Eigentlich wäre das seiner Ansicht nach nicht grundsätzlich der Erlaubnisnehmer. Es könnte auch derjenige haften, für den die Sondernutzung dort steht. Er schlägt im Namen seiner Fraktion vor, eine entsprechende Haftung in der Sondernutzungssatzung zu verankern. Herr Weber fragt hierzu die Vertreter der Verwaltung, ob sie eine pauschale Antwort auf die gestellte Frage geben können. Herr Friedrich informiert dazu, dass solch ein Haftungsfall bisher nie eingetreten, aber durchaus denkbar ist. Natürlich müsste eine mögliche Haftung juristisch überprüft werden. Es gäbe auch ein allgemeines Haftungsrecht, welches außerhalb der Satzung besteht.

 

Herr Fröhlich und Frau Wolff weisen darauf hin, dass eine Haftung für eventuelle Schäden im § 13 der Sondernutzungssatzung verankert ist.

 

Frau Hopstock verlässt die Sitzung um 19:45 Uhr.

 

Herr Fröhlich antwortet gleichzeitig auf den Einwand von Herrn Siegel bezüglich der Frage nach einer Begründung für die Verteuerung: es war in der Anfrage keine Nachfrage nach der Gebührenerhöhung, deshalb erfolgte dazu auch keine Beantwortung.

Herr Weber bittet nun um Besprechung der Änderungsvorlagen.

 

a)              069/01/2015:

Einreicher ist die CDU/ Haus & Grund - Fraktion. Es soll Punkt 5 der Anlage III gestrichen werden.

Herr Fröhlich informiert über das Ergebnis des Wirtschaftsausschusses und sagt gleichzeitig, dass dieser Punkt wahrscheinlich durch die Verwaltung rausgenommen werden könnte.

Herr Winkelmann übernimmt das Stimmrecht von Frau Hopstock.

Abstimmung:              8 Ja-Stimmen              1 Nein-Stimme             

Die Änderungsvorlage wird vom Ordnungsausschuss mehrheitlich empfohlen.

 

b)              069/02/2015

Einreicher ist die SPD-Fraktion. Frau Gorr informiert, dass sich der Kulturausschuss für eine Veränderung des Wortlautes ausgesprochen hat. Herr Schlieper fragt nach der Unterscheidung zwischen Werbedekoration und Dekorationen zur Aufwertung des Stadtbildes und ob eine Behinderung auf dem Gehweg immer gegeben sein muss.

 

Herr Siegel äußert sich zur Positionierung des Kulturausschusses: wenn die Dekoration nicht auf dem Boden ist, findet er die vorgeschlagene Ergänzung in Ordnung, ansonsten nicht.

 

Herr Fröhlich ergänzt dazu, dass der Gehweg für den Gemeingebrauch ausgelegt ist. Dem stimmt Herr Wurzel zu, da eine Behinderung für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen bei den aufgestellten Dekorationsgegenständen in den meisten Fällen immer gegeben ist. Wichtig ist, dass genau erklärt werden kann, welche Gegenstände erlaubnisfrei sind.

 

Herr Winkelmann fragt dazu nach, ob Dekorationen unter 0,5 m² antragspflichtig sind. Herr Fröhlich antwortet dazu, dass antragspflichtig gewerbliche Werbung ist, nicht die klassische Werbung. Die Aufwertung des Stadtbildes durch Dekorationsgegenstände soll gefördert werden.

 

Herr Härtel stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Beendigung der Diskussion zur Vorlage 069/02/2015 und bittet um Abstimmung über die Änderungsvorlagen 069/02/2015 und 069/10/2015 (thematischer Zusammenhang).

 

Abstimmung Geschäftsordnungsantrag:               9 Ja-Stimmen

Der Geschäftsordnungsantrag wird einstimmig angenommen und die Diskussion abgebrochen.

 

Abstimmung:

1.Teil: 3 Ja-Stimmen              4 Nein-Stimmen              2 Enthaltungen

2.Teil: 4 Ja-Stimmen              5 Nein-Stimmen

Die Änderungsvorlage wird vom Ordnungsausschuss mehrheitlich abgelehnt.

 

c)              069/10/2015

Einreicher ist Herr Weber. Eine Diskussion dazu wurde entsprechend des Geschäftsordnungsantrages abgebrochen.

Abstimmung:              7Ja-Stimmen              2 Nein-Stimmen

Die Änderungsvorlage wird vom Ordnungsausschuss mehrheitlich empfohlen.

 

d)              069/03/2015

Einreicher ist ebenfalls Herr Weber. Hierbei geht es um die Wahlsichtwerbung und die Erhöhung der Anzahl von 800 auf 1600 Plakaten. Herr Härtel gibt hierbei den Hinweis, dass pro Lichtpunkt 2 Plakate gehängt werden können.

Abstimmung:              9 Ja-Stimmen, einstimmig

Die Änderungsvorlage wird vom Ordnungsausschuss einstimmig empfohlen.

 

e)              069/04/2015

Einreicher ist Herr Weber. Thema ist die Erlaubnispflicht der Wahlsichtwerbung.

Herr Winkelmann hat kurzfristig den Raum verlassen.

Abstimmung:              8 Ja-Stimmen, einstimmig

Die Änderungsvorlage wird vom Ordnungsausschuss einstimmig empfohlen.

Herr Fröhlich informiert, dass die Verwaltung diese Formulierung von sich aus übernimmt.

f)              069/05/2015

Einreicher ist auch hier Herr Weber und es wird die Streichung der Wörter „mobile Rampen“ beantragt. Herr Winkelmann hat den Raum wieder betreten.

Abstimmung:              9 Ja-Stimmen, einstimmig

Die Änderungsvorlage wird vom Ordnungsausschuss einstimmig empfohlen.

 

g)              069/06/2015

Einreicher ist ebenfalls Herr Weber. Die Unerlaubten Sondernutzungen sollen gestrichen werden. Herr Fröhlich erklärt, dass die Verwaltung dies von sich aus übernimmt. Frau Gorr äußert im Namen des Kulturausschusses die Bitte, eine Differenzierung zwischen eigenen und fremden Veranstaltungen vorzunehmen.

Abstimmung:              9 Ja-Stimmen, einstimmig

Die Änderungsvorlage wird vom Ordnungsausschuss einstimmig empfohlen.

 

h)              069/07/2015

Einreicher ist wieder Herr Weber. Es soll der Satzungstext der Sondernutzungssatzung geändert werden. Auch hier erklärt Herr Fröhlich die Übernahme durch die Verwaltung.

Abstimmung:              9 Ja-Stimmen, einstimmig

Die Änderungsvorlage wird vom Ordnungsausschuss einstimmig. empfohlen.

 

i)              069/08/2015

Einreicher dieser Änderungsvorlage ist Herr Weber. Es soll eine Beschränkung der Größe bei Werbeaufstellern festgesetzt werden. Auch hier wird die Verwaltung die Änderungsvorlage übernehmen.

Frau Eilert verlässt kurzzeitig den Raum.

Abstimmung:              7 Ja-Stimmen              1 Enthaltung

Die Änderungsvorlage wird vom Ordnungsausschuss mehrheitlich empfohlen.

 

j)              069/09/2015

Entsprechend dem Verfasser Herrn Weber soll beim Punkt Warenauslagen der Anlage IV ein Hinweis hinzugefügt werden. Herr Fröhlich erklärt auch hier die Übernahme der Änderung durch die Verwaltung. Frau Eilert hat den Raum wieder betreten.

Herr Siegel fragt nach, ob es sich bei den Dekorationsfiguren um Warenauslagen handelt und beantragt, die Diskussion zu den Änderungsanträgen komplett zu vertagen.

Abstimmung:              2 Ja-Stimmen              7 Nein-Stimmen

Der Antrag von Herrn Siegel auf Vertagung wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Herr Weber schlägt hingegen vor, die Änderungsvorlage 069/09/2015 in dieser Sitzung nicht zur Abstimmung zur stellen und gibt der Verwaltung den Auftrag, diese Thematik nochmals zu prüfen. Eine Abstimmung über die Änderungsvorlage soll dann im Stadtrat am 05.11.2015 erfolgen.

 

k)              069/11/2015

Einreicher ist wieder Herr Weber. Er beantragt die Erweiterung der Veranstaltungen auf kulturelle und sportliche Veranstaltungen. Dies entspricht auch dem Wunsch des Kulturausschusses.

Herr Fröhlich erklärt hier ebenfalls die Übernahme durch die Verwaltung.

Frau Gorr fragt nach, ob eine Änderung der Gebühren für Veranstaltung innerhalb von Wernigerode auf 0,05 €/Transparent und für Veranstaltungen außerhalb Wernigerodes auf 1,00 €/Transparent möglich sei.

 

Herr Fröhlich weist darauf hin, dass sich die Änderungsvorlage 069/11/2015 mit dem Punkt 15 der Anlage IV beschäftigt, die Gebührenvorstellungen des Kulturausschusses jedoch unter Punkt 14 fallen.

 

Herr Härtel fragt nach, ob es sich bei den Transparenten nur um Transparente zwischen den Häusern oder auch an Zäunen und privaten Flächen handelt. Frau Wolff antwortet, dass es dabei um die Transparente an den Zäunen und privaten Flächen geht. Transparente zwischen den Häusern in der Innenstadt werden nur bei eigenen städtischen Veranstaltungen genehmigt, sonst nicht.

Abstimmung::              9 Ja-Stimmen, einstimmig

Die Änderungsvorlage wird vom Ordnungsausschuss einstimmig empfohlen.

 

Herr Weber bestätigt nach Abstimmung der Änderungsvorlagen, dass die Vorlage 069/09/2015 bis zum Stadtrat am 05.11.2015 durch den Einreicher nochmals überarbeitet und dann zu diesem Termin zur Abstimmung gestellt wird.

Weiterhin stellt er den Vorschlag des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport zur Abstimmung. Vorher erläutert Frau Gorr kurz die Eckpunkte: es soll eine Gebührenveränderung des Punktes 14 der Anlage IV der Sondernutzungssatzung vorgenommen werden. Danach sollen Plakate für Veranstaltung innerhalb Wernigerodes 0,05 €/ Plakat/ Tag und Plakate für Veranstaltungen außerhalb Wernigerodes 1,00 €/ Plakat/ Tag kosten.

Abstimmung:              9 Nein-Stimmen, einstimmig

Der Änderungsvorschlag des Kulturausschusses wird vom Ordnungsausschuss einstimmig abgelehnt.

 

Herr Weber stellt die Frage nach weiteren Anträgen zur Sondernutzungssatzung. Dies ist nicht der Fall. Somit stellt er die Sondernutzungssatzung im Gesamten zur Abstimmung.

Die Beschlussvorlage 069/2015 wird vom Ordnungsausschuss mehrheitlich empfohlen.

 

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Beschluss

Beschluss: 069/2015

 

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Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

2

Enthaltungen

 

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