Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss - 13.10.2022
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | |||||||||||||||||||||
Ö 2 | |||||||||||||||||||||
Ö 3 | |||||||||||||||||||||
Ö 4 | |||||||||||||||||||||
Ö 5 | 071/2022 | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | 080/2022 | ||||||||||||||||||||
Ö 7 | 075/2022 | ||||||||||||||||||||
VORLAGE Der Stadtrat beschließt das Anlagekapital in kostenrechnenden Einrichtungen für kalkulatorische Zwecke mit einem Zinssatz von 1,5 % p.a. zu verzinsen. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres für die Kalkulations- und Abrechnungszeiträume ab 2023.
13.10.2022 - Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Ö 7 - ungeändert beschlossen
18.10.2022 - Hauptausschuss Ö 6 - ungeändert beschlossen
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig die Beschlussfassung. 20.10.2022 - Stadtrat Wernigerode Ö 11 - ungeändert beschlossen Beschluss Der Stadtrat beschließt das Anlagekapital in kostenrechnenden Einrichtungen für kalkulatorische Zwecke mit einem Zinssatz von 1,5 % p.a. zu verzinsen. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres für die Kalkulations- und Abrechnungszeiträume ab 2023.
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Ö 8 | 077/2022 | ||||||||||||||||||||
Ö 9 | 079/2022 | ||||||||||||||||||||
Ö 10 | |||||||||||||||||||||
N 11 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - |
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N 12 | Informationen und Anfragen |