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Frau Leo erläutert, dass die Kommentierung im Kommunalabgabengesetz vorsieht, dass bei der Höhe der kalkulatorischen Zinsen die Zustimmung des Stadtrates eingeholt werden sollte.

 

Herr Schatz bittet um ein Beispiel.

 

Frau Leo erklärt, um die Gebühren in den gebührenrechnenden Einrichtungen z. B. Kitas zu ermitteln, werden kalkulatorische Abschreibungen einkalkuliert, daneben wird für das in Anlagevermögen gebundene Kapital ein kalkulatorischer Zinssatz berücksichtigt. Diese kalkulatorischen Kosten führen nicht zu zahlungswirksamen Vorgängen.

 

Herr Schatz fragt ob in die Kitagebühren die Abschreibungen und die Verzinsung mit einfließen.

 

Frau Leo bejaht dies, das Einfließen der kalkulatorischen Kosten für Abschreibung und Zinsen in die Gebühren wird seit Jahren praktiziert. In der Beschlussvorlage geht es um die Information an die Stadträte, zu welcher Höhe die Verzinsung im Kalkulationszeitraum erfolgt.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

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