Bau- und Umweltausschuss - 19.08.2019
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | ||||||||||||||||||
Ö 2 | ||||||||||||||||||
Ö 3 | ||||||||||||||||||
Ö 4 | ||||||||||||||||||
Ö 5 | ||||||||||||||||||
Ö 6 | ||||||||||||||||||
Ö 7 | ||||||||||||||||||
Ö 8 | 090/2019 | |||||||||||||||||
Ö 9 | 096/2019 | |||||||||||||||||
VORLAGE 1. Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 06 Gewerbegebiet "Halberstädter Chaussee" wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als Satzung aufgestellt.
2. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit integrierter örtlicher Bauvorschrift i. d. F. vom 06.08.2019 wird mit der beigefügter Begründung und dem Umweltbericht i. d. F. vom 06.08.2019 sowie der Verkehrstechnischen Untersuchung i. d. F vom 08.11.2017 gebilligt.
3. Der Vorentwurf wird mit der Begründung i. d. F. vom 06.08.2019 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (30-tägige Auslegung) öffentlich ausgelegt.
4. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Pla-nung berührt wird, wird gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben sowie zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB gegeben.
19.08.2019 - Bau- und Umweltausschuss Ö 9 - ungeändert beschlossen
12.09.2019 - Stadtrat Wernigerode Ö 21 - abgelehnt
Abgelehnt. |
||||||||||||||||||
N 10 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - |
|||||||||||||||||
N 11 | Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogram „Stadtumbau Ost – Aufwertung Altstadt“
|
084/2019 | ||||||||||||||||
N 12 | Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm "Stadtumbau Ost – Aufwertung Altstadt“
|
092/2019 | ||||||||||||||||
N 13 | Informationen und Anfragen |