Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss - 17.11.2016
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | |||||||||||
Ö 2 | |||||||||||
Ö 3 | |||||||||||
Ö 4 | |||||||||||
Ö 5 | 095/2016 | ||||||||||
Ö 6 | 092/2016 | ||||||||||
Ö 7 | 093/2016 | ||||||||||
Ö 8 | 094/2016 | ||||||||||
VORLAGE Der Stadtrat beschließt: Der Stadtrat Wernigerode beauftragt den Oberbürgermeister, gegenüber dem Finanzamt Quedlinburg eine Erklärung nach § 27, Abs. 22 UStG mit nachfolgendem Inhalt abzugeben:
Hiermit erklärt die Stadt Wernigerode, dass entsprechend § 27, Abs. 22 UStG n. F. für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeübte Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2, Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31. Dezember 2015 zur Anwendung kommen soll. Einen etwaigen Widerruf vor Ablauf des Optionszeitraums behalten wir uns vor.
17.11.2016 - Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Ö 8 - ungeändert beschlossen
08.12.2016 - Stadtrat Wernigerode Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 094/2016 Beschluss Der Stadtrat beschließt: Der Stadtrat Wernigerode beauftragt den Oberbürgermeister, gegenüber dem Finanzamt Quedlinburg eine Erklärung nach § 27, Abs. 22 UStG mit nachfolgendem Inhalt abzugeben:
Hiermit erklärt die Stadt Wernigerode, dass entsprechend § 27, Abs. 22 UStG n. F. für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeübte Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2, Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31. Dezember 2015 zur Anwendung kommen soll. Einen etwaigen Widerruf vor Ablauf des Optionszeitraums behalten wir uns vor.
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Ö 9 | |||||||||||
N 10 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - |
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N 11 | Informationen und Anfragen |