Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Frau Fietz sagte zur Beschlussvorlage, dass die letzte Erhöhung der Benutzungsgebühren 2013 erfolgte. In die Berechnung der Gebühren sind die Kostenrechnung 2015 mit Hochrechnung der freien Träger eingeflossen. Außerdem wurden die tariflichen Veränderungen sowie die höheren Zuweisungen durch das Land berücksichtigt. Die Eltern würden durchschnittlich 36% der verbleibenden Kosten tragen. Die Erhöhung der Elternbeiträge ist in die Planung 2017 mit eingearbeitet. Auf die Frage, ob die Gebühren einkommensabhängig berechnet werden könnten, antwortete Frau Fietz, dass keine Kommune einkommensabhängige Gebühren erhebt. Die Stadt Wernigerode hat 2083 Verträge und würde dann mindestens 2 zusätzliche Stellen benötigen. Dies würde einen gewaltigen Verwaltungsaufwand bedeuten. Außerdem würden dann einige Eltern über 50% bezahlen, was nicht statthaft ist.

Herr Schatz schlug vor, bei der nächsten Erhöhung die Kostenrechnung und die Einkommen der Eltern zu berücksichtigen.

Frau Dr. Tschäpe gab redaktionelle Hinweise.

Reduzieren
Beschluss
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

4

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

nach oben