Bau- und Umweltausschuss - 18.03.2013
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||
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Ö 8 | 017/2013 | |||||||||||||||||
VORLAGE 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des o. g. Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen – wie in Anlage 1 dargestellt – berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 43 Wohnungsbau „An der Tongrube“ i. d. F. vom 25.02.2013 wird nach § 10 BauGB i. V. m. § 6 GO LSA als Satzung beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht sind gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt.
3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellte örtliche Bauvorschrift i. d. F. vom 25.02.2013 wird nach § 85 BauO LSA i. V. m. § 6 GO LSA als Satzung beschlossen.
18.03.2013 - Bau- und Umweltausschuss Ö 8 - ungeändert beschlossen
21.03.2013 - Stadtrat Wernigerode Ö 10 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 017/2013 Beschluss 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des o. g. Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen – wie in Anlage 1 dargestellt – berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 43 Wohnungsbau „An der Tongrube“ i. d. F. vom 25.02.2013 wird nach § 10 BauGB i. V. m. § 6 GO LSA als Satzung beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht sind gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt.
3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellte örtliche Bauvorschrift i. d. F. vom 25.02.2013 wird nach § 85 BauO LSA i. V. m. § 6 GO LSA als Satzung beschlossen.
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Ö 9 | 080/2012 | |||||||||||||||||
N 10 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - |
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N 11 | Bewilligung von Städtebaufördermitteln |
020/2013 | ||||||||||||||||
N 12 | Bewilligung von Städtebaufördermittel |
021/2013 | ||||||||||||||||
N 13 | Informationen und Anfragen |