Der Verfasser des B-Planes, Herr Khurana, erläutert die wesentlichen Inhalte der Festsetzungen.
Herr Nadler erläutert die Ergänzungen in der Abwägungstabelle und geht besonders auf die Abwasser- und Regenentwässerung, den Ausbau des Privatweges, die Löschwasserproblematik und die Bebauungshöhe ein. Es ist keine Festsetzung auf Energiesparaspekte (Niedrigenergiehaus usw.) erfolgt. Die Bebauung hat keine Zerschneidung der Landschaft etc. zur Folge.
Herr Siegel sieht in der Beschlussvorlage kein öffentlich begründetes Planerfordernis und des halb ist die SPD/Grüne-Stadtratsfraktion nach wie vor gegen die geplante Bebauung. Bebauungspläne können unterschiedlich gestaltet werden und die Kommunen haben einen großen Gestaltungsspielraum. Im vorliegenden Sachverhalt überwiegen die Privatinteressen des Bauherrn.
Herr Nadler macht deutlich, dass es bei diesem Bebauungsplanverfahren nicht um ein neues Wohngebiet geht, sondern nur um die Errichtung von 2 Wohnhäusern durch die Eigentümer der Grundstücke.
Herr Strauhs möchte wissen, ob es richtig ist, dass die Löschwasserproblematik nur in der Begründung erwähnt wird und nicht in den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen. Herr Nadler bejaht die Frage.
Da ein Einwohner sich zu Wort meldet, fragt Herr Albrecht die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses um Zustimmung zum Rederecht. Mit 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung wird Herrn Baum (zukünftiger Bauherr) das Wort erteilt. Dieser kann die strittigen Aspekte zum Löschwasser ausräumen.