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Herr Bleßmann vom Hoch- und Tiefbauamt der Stadt Wernigerode gibt eine Einführung zu der anstehenden Baumaßnahme „Obere Burgstraße“. Bei dem Ausbau der oberen Burgstraße handelt es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme mit den Stadtwerken Wernigerode GmbH und dem Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode (WAHB). Es werden Medienleitungen wie Gas, Trinkwasser und Elektro erneuert. Ebenso muss der Regenwasserkanal erneuert werden.

 

Herr Dziudzia vom Ingenieurbüro Richter GmbH verteilt eine Tischvorlage und erläutert das Bauvorhaben. Bei dem grundhaften Ausbau wird eine durchgängige Fahrbahnbreite von 5,50 m geschaffen. Die Fahrbahn wird mit einer Asphaltdeckschicht versehen. Die jetzigen Granit-Hochborde werden wieder verwendet. An der östlichen Straßenseite werden 5 Parkplätze auf dem Nebenbereich geschaffen und mit Kleinpflaster gestaltet. Die Gehwege (beidseitig) werden analog der unteren Burgstraße gepflastert. Die Beleuchtung und die Papierkörbe sollen mehr an die Hausfronten heran rücken. Pflanzkübel sollen aufgestellt werden. Die Maßnahme soll Ende April 2013 begonnen werden. Das Bauende wird für Ende September 2013 angestrebt. Die Baukosten incl. der Planungsleistungen werden sich auf ca. 300.000 € belaufen.

 

Da sich anwesende Einwohner zu Wort melden möchten, fragt Herr Albrecht bei den Ausschussmitgliedern nach, ob Fragen gestellt werden dürfen. Mit 7 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung wird zugestimmt. Die Anfragen beziehen sich auf die Erreichbarkeit der Grundstücke. Präzise Aussagen dazu können allerdings erst getätigt werden, wenn nach der Vergabe der Bauleistungen der Bauablaufplan vorliegt. Zudem wird es entsprechende Anwohnerversammlungen geben.

 

Herr Härtel hofft, dass die obere Burgstraße durch den Ausbau attraktiver sein wird und somit mehr Besucher anziehen kann. Er regt an, auf die Lichtmasten zu verzichten und zu prüfen, ob die Straßenbeleuchtung an die Fassaden (analog Heideviertel) angebracht werden könnte. Auf Pflanzkübel sollte u.U. verzichtet werden, um die Fußwegfläche nicht zu verkleinern. Die Breite der Fußwege sollten mit Rücksicht auf Kinder und Rollstühle gestaltet werden.

 

Herr Siegel erwartet durch den Ausbau der oberen Burgstraße keine Attraktivitätszunahme und geht von einem unangenehmen Wohn- und Geschäftsverkehr aus. Die Pflanzkübel sind für ihn ein Unding, da er Sträucher oder Bäume für wesentlich geeigneter hält. Die Beleuchtung mit energiereduzierten Lampen vorzunehmen, findet Herr Siegel in Ordnung. Die 5 angedachten Kurzzeitparkplätze sind eine deutliche Reduzierung zugunsten der Gehwege.

 

Herr Schmidt vom SG Grünanlagen hält die Kübel ebenfalls für ungünstig. Er regt an, Klettergehölze (Wilder Wein, Efeu) mit Kletterhilfen an die Hausfronten anzubringen. Dieser Variante müssten natürlich die jeweiligen Eigentümer zustimmen.

 

Herr Winkelmann äußert Kritik, dass einerseits eine Verkehrsberuhigung angestrebt wird und andererseits Parkflächen angeboten werden und verweist auf die untere Breite Straße.

 

Frau Wetzel weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Verkehrskonzept für die Innenstadt noch nicht fertig ist. Bei der Gestaltung der oberen Burgstraße möchte sie sich den Worten von Herrn Siegel anschließen. Die Burgstraße wird in diesem Abschnitt so stark befahren, dass Pflanzkübel hinderlich sein dürften. Bei den Gehwegen schließt sie sich Herrn Härtel an. Mit Rücksicht auf Kinderwagen und Rollstühle, sollten die Gehwege nicht zu schmal angelegt werden. Ebenso sollte wenig Pflaster verwendet werden und dafür vielleicht mehr Platten verlegt werden.

 

Für Herrn Siegel ist das Stadtentwicklungskonzept ein offenes Verfahren. Wenn die obere Burgstraße so ausgebaut wird, wäre eine Fußgängerzone dann nicht mehr möglich.

 

Herr Mendritzki merkt an, dass durch die Reduzierung der Parkflächen der Fußgängerverkehr gestärkt wird. Es sind viele Überlegungen in die Planung eingeflossen. Eine Fußgängerzone war für diesen Bereich nicht angedacht. Die Regelung Tempo 20 bleibt bestehen.

 

Herr Nadler unterstreicht nochmals, dass die untere Breite Straße nicht mit der Burgstraße zu vergleichen ist. Es wird für den oberen Teil der Burgstraße keine Fußgängerzone geben, da es sich bei diesem Straßenabschnitt um die Hauptzu- und Abfahrt für die Quartiere Büchtingenstraße/Kochstraße und Vorwerk sowie die untere Burgstraße handelt. Das Planungsbüro für das Innenstadtverkehrskonzept ist bei dieser Planung mit einbezogen worden.

 

Herr Rudo weist darauf hin, dass bei der Beleuchtung sowie den Rankengewächsen an privaten Grundstücken die Eigentümer zustimmen müssen, da das ein Eingriff in fremdes Eigentum ist. Zuerst müssen Möglichkeiten gesucht werden, städtische Flächen in Anspruch zu nehmen. Herr Rudo wird die Vorschläge vom Planungsbüro prüfen lassen.

 

Die Bedenken von Frau Dr. Tschäpe bezüglich „Hoppelpflaster“ können von Herrn Bleßmann ausgeräumt werden Es wird ein Großpflaster in gebundener Bauweise zum Einsatz kommen um eine Verkehrsberuhigung zu erreichen.

 

Frau Goetz befürwortet die Baumaßnahmen. Die Erneuerung der Medien muss Vorrang haben. Die Beeinträchtigungen während der Bauarbeiten sind nicht zu verhindern.

 

Herr Strauhs äußert sich dahingehend, dass durch den Ausbau der oberen Burgstraße die Qualität der Fahrbahn verbessert wird und dadurch der Verkehr „schneller“ wird. Damit wird die Nutzung für die Radfahrer künftig unsicherer.

 

Der Albrecht beschließt an dieser Stelle die Diskussion und verweist darauf, dass es bei diesem Tagesordnungspunkt nur um die Vorstellung des Ausbaus der oberen Burgstraße geht.

 

Ergänzung 22.03.2013 – Mitteilung des Hoch- und Tiefbauamtes der Stadt

Aufgrund der Hinweise aus der Bauausschusssitzung vom 18.03.2013 hat die Stadtverwaltung nochmalig intensiv die Aufstellung der Altstadtleuchten in der „Oberen Burgstraße“ geprüft.

 

Die Überprüfung der Gehwegbreiten ergab, dass eine durchgängige Gehwegbreite von 1,50 m nur an einem Maststandort unterschritten wird. Auf Höhe des Standortes Burgstraße 52 steht eine Durchgangsbreite von 130 m zur Verfügung. Gemäß den Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen gibt es die Empfehlung, für Rollstuhlfahrer eine Mindestgehwegbreite von 1,10 m sowie für blinde Personen von 1,20 m vorzusehen. Dieser Anspruch an mobilitätsbehinderte Menschen wird an jeder Stelle erreicht.

 

Auch aus architektonischer Sicht hat sich die Stadtverwaltung für Altstadtleuchten auf Kandelaber entschieden, um die Gestaltung aus dem unteren Teil der Burgstraße aufzugreifen und fortzusetzen. Für das Anbringen von Wandauslegern ist vor Ausführungsbeginn die Zustimmung der Grundstückseigentümer einzuholen. Besonders die Energiezuführung zur Leuchte, welche an der Fassade verlegt wird, sorgt immer wieder für Probleme und Unstimmigkeiten mit den Eigentümern, besonders bei zukünftig anstehenden Sanierungsarbeiten an den Gebäuden. Aus diesen genannten Gründen gibt die Stadtverwaltung der Ausführungsvariante Altstadtleuchten auf Kandelaber den Vorzug.

 

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