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Beratungsfolge

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1.      Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des o. g. Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen – wie in Anlage 1 dargestellt – berücksichtigt/nicht berücksichtigt.

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 43 Wohnungsbau „An der Tongrube“ i. d. F. vom 25.02.2013 wird nach § 10 BauGB i. V. m. § 6 GO LSA als Satzung beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht sind gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt.

 

3.      Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellte örtliche Bauvorschrift i. d. F. vom 25.02.2013 wird nach § 85 BauO LSA i. V. m. § 6 GO LSA als Satzung beschlossen.

        

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keine

         

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Bebauungsplanverfahren Nr. 43 Wohnungsbau „An der Tongrube“

hier: Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

        

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Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 22.03.2012 wurde das Bebauungsplanverfahren Nr. 43 Wohnungsbau „An der Tongrube“ formell eingeleitet. Nach erfolgter frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage des Vorentwurfs vom 12.04. bis einschließlich 27.04.2012) wurde der Bebauungsplanentwurf nochmals öffentlich ausgelegt (Offenlage Entwurf vom 02.01. bis einschließlich 04.02.2013). Stellungnahmen von Bürgern wurden keine abgegeben. Die Behörden und betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.12.2012 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 04.02.2013 aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in Anlage 1 dargestellt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde von der Stadtratsfraktion SPD/Grüne eine Stellungnahme abgegeben, auf die in Anlage 1 – Abwägungstabelle – nochmals eingegangen wird. In der aktuellen Beteiligung zum vorliegenden Entwurf erfolgte keine weitere Stellungnahme der Stadtratsfraktion. Die abgegebenen Stellungnahmen führten zu einer redaktionellen klarstellenden Überarbeitung der B-Planunterlagen, die jedoch nicht in die Grundzüge der Planung eingreift und eine nochmalige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hervorruft.

 

Die vom Landkreis Harz geforderte Klärung der Abwasserproblematik im Bereich Tongrube 33 – 37 konnte mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden. Alle anfallenden Abwässer im Geltungsbereich des B-Planes sowie der Grundstücke „An der Tongrube 33 – 37“ werden über eine neu zu verlegende Abwasserleitung zum Johannishöfer Weg hin entsorgt. Gleichzeitig kann über eine in diesem Zusammenhang mitverlegte Regenwasserleitung die Niederschlagswasserbeseitigung der Grundstücke im Geltungsbereich des B-Planes erfolgen. Notwendige notarielle Schritte der betroffenen Grundstückseigentümer sind erfolgt, entsprechende Entwässerungsanträge beim Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode gestellt.

 

Mit dem Vorhabenträger/Eigentümer der Grundstücke im Geltungsbereich wird ein städtebaulicher Vertrag zur Regelung der im Umweltbericht festgelegten erforderlichen Ausgleichsbeträge abgeschlossen.

 

Die vorliegende Planungsunterlage besitzt die materiellen und formellen Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss.

 

 

 

Gaffert

 

Anlage

1. Abwägung der Stellungnahmen Entwurf

2. Planzeichnung vom 25.02.2013

3. Begründung und Umweltbericht vom 25.02.13        

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