Kindertagesstätten
Liebe Eltern,
in der folgenden Auflistung können Sie sich über alle Kindertageseinrichtungen, die sich in Trägerschaft der Stadt Wernigerode sowie in freier Trägerschaft befinden, im Stadtgebiet Wernigerode sowie den eingemeindeten Ortsteilen Benzingerode, Minsleben, Reddeber, Silstedt und Schierke informieren.
Eine Besichtigung der Kindertageseinrichtungen ist nach Absprache mit der jeweiligen Kita-Leitung jederzeit möglich. Die Konzeptionen der Kitas (z.B. Einrichtungskonzeption, Kinderschutzkonzept u.ä.) können in den Einrichtungen eingesehen werden.
Bitte stellen Sie den Antrag auf Aufnahme Ihres Kindes in einer Kita schnellstmöglich nach der Geburt des Kindes.
Für die Betreuung in einer Kita wird ein Betreuungsvertrag in der Regel 3 Monate vor Aufnahme des Kindes abgeschlossen. Bei dem beantragten Aufnahmedatum in der Kita ist bitte die Eingewöhungszeit (individuell, ca. 4 Wochen) mit zu berücksichtigen. Das Wunsch- und Wahlrecht zur Aufnahme in einer bestimmten Einrichtung wird soweit wie möglich berücksichtigt.
Voraussetzungen für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung:
- ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes
- Vorlage eines Nachweises einer geführten Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz
- Nachweis einer Masernschutzimpfung
- ärztliche Bescheinigung über die Durchführung der für das jeweilige Alter vorgesehenen Kinderuntersuchung (U-Heft)
Legen Sie diese Unterlagen bitte direkt in der Kita vor.
Weiter benötigen Sie für den Abschluss eines Betreuungsvertrages mit der Stadt Wernigerode:
- die Geburtsurkunde des Kindes
- ein ausgefülltes Antragsformular auf Betreuung in einer Kita (online beschreibbare Formulare sind auf den folgenden Seiten direkt bei der zugehörigen Kita hinterlegt)
- bei Alleinerziehenden: Negativbescheinigung über das Sorgerecht (erhältlich beim Jugendamt des Landkreises Harz)
- wenn zeitgleich mehrere Geschwister in Kitas betreut werden: Kindergeldbescheid (erhältlich bei der Familienkasse)
Legen Sie diese Unterlagen bitte bei Abschluss eines Betreuungsvertrages in der Kita-Verwaltung der Stadt Wernigerode vor.
Alle Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners für den Abschluss eines Betreuungsvertrages finden Sie ebenfalls auf den folgenden Seiten direkt bei der jeweiligen Kita.
Alle Kindertageseinrichtungen arbeiten auf der Rechtsgrundlage des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG) sowie der Tageseinrichtungsbenutzungssatzung und der Kostenbeitragssatzung der Stadt Wernigerode.
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Integrative Kindertagesstätte "Flax und Krümel"
Stadt Wernigerode
Träger: Lebenshilfe "Flax und Krümel" gGmbH
Bert-Heller-Straße 20
38855 Wernigerode
- Telefon: +49 3943 250 32
- Fax: +49 3943 923 737
© pixabay.com -
Integrative Kindertagesstätte "Quasselstrippe"
Stadt Wernigerode
Träger: Lebenshilfe "Quasselstrippe" gGmbH
Im Altenröder Felde 16
38855 Wernigerode
- Telefon: +49 3943 923 731
- Fax: +49 3943 923 737
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