Inhalt

Investitionsmaßnahmen über das Sondervermögen Infrastruktur

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 16.12.2025 das Gesetz über das Sondervermögen „Infrastruktur“

(Infrastruktur-Sondervermögensgesetz  Infra-SVG) beschlossen. Im sogenannten „Kommunalarm“ wird damit

den Kommunen in Sachsen-Anhalt ein Pauschalbudget zur Verfügung gestellt.

Für die Stadt Wernigerode beträgt dieses Pauschalbudget 10.503.115 EUR.

Folgende Investitionsmaßnahmen werden über das Sondervermögen Infrastruktur im

Haushaltsjahr 2026 gefördert:

  • Anschaffung eines Trägerfahrzeugs mit Anbauteilen
  • Anschaffung von Notstromaggregaten
  • Anschaffung Zufahrtsschutz
Logo Sondervermögen Infrastruktur Bund_Laender_Kommunen_BWM