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066/2024 - Stadtrat
Beratungsfolge ...
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Stadtrat Wernigerode
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Vorberatung
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05.12.2024
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zur Kenntnis genommen
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Ortschaftsrat Benzingerode
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Vorberatung
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21.01.2025
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ungeändert beschlossen
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Ortschaftsrat Schierke
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Vorberatung
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22.01.2025
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ungeändert beschlossen
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Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
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Vorberatung
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03.02.2025
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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10.02.2025
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vertagt
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31.03.2025
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02. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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13.02.2025
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vertagt
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Ortschaftsrat Silstedt
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Vorberatung
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19.02.2025
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zur Kenntnis genommen
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Stadtrat Wernigerode
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Vorberatung
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27.02.2025
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an Ausschuss zurück verwiesen
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Ortschaftsrat Schierke
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Vorberatung
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12.03.2025
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Ortschaftsrat Benzingerode
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Vorberatung
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18.03.2025
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Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
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Vorberatung
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24.03.2025
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
|
Vorberatung
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Ortschaftsrat Silstedt
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Vorberatung
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Stadtrat Wernigerode
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Entscheidung
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Finanzielle Auswirkungen ...
Art der Aufgabe:
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| Freiwillige Aufgabe | X | Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:
X | keine finanziellen Auswirkungen | EUR |
| Gesamteinnahmen* in Höhe von: | EUR |
| Gesamtausgaben* in Höhe von: *Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich! | EUR |
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| Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung | |||||
| keine |
| einmalige |
| Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v. | EUR/Jahr |
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| (Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage) |
Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:
Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
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| fördernd | kein Effekt | hemmend |
Ökologische Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen |
| Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen | ||||
Ö1. Klima schützen
| X |
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| W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken |
| X |
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Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern
| X |
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| W2. Leben und Arbeiten verknüpfen |
| X |
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Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln | X |
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| W3. Soziales und ökologisches Wirtschaften fördern |
| X |
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Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen bewahren | X |
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| W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen |
| X |
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Ö5. Ökologisch mobil sein für alle ermöglichen |
| X |
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| W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten | X |
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Soziale Zukunftsfähigkeit |
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| Kulturelle Zukunftsfähigkeit |
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S1. Gesundes Leben ermöglichen
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| X |
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| K1. Wernigerode als selbstbewusste Mittelstadt begreifen | X |
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S2. Bildung ganzheitlich leben
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| X |
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| K2. Werte reflektieren und vermitteln
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| X |
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S3. Sicher leben - Risiken minimieren
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| X |
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| K3. Vielfalt leben
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| X |
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S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen |
| X |
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| K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln |
| X |
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S5. Sozialen Ausgleich schaffen
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| X |
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| K5. Kunst und Kultur wertschätzen
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| X |
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Sachverhalt ...
Begründung:
Die derzeit geltende Friedhofssatzung vom 27.09.2018 bedarf einer Neufassung, welche mit dieser Vorlage dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
In den vorgeschlagenen Veränderungen werden für den Bürger aktualisierte, leichter verständliche Formulierungen vorgelegt.
Die Anbringung eines QR Code oder eines anderen vergleichbaren maschinenlesbaren Verweises ist jetzt möglich.
Dem weiteren Wandel der Bestattungskultur und den Wünschen der Bürger entsprechend, wird auf dem städtischen Friedhof Schierke eine neue Bestattungsform auf den Urnengemeinschaftsgrabstätten angeboten. Dabei wurde Wert auf die Einarbeitung der neuen Bestattungsform und die genaue Definition der neuen Urnengemeinschaftsgrabstätte gelegt.
Mit diesem erweiterten Angebot an Urnenbeisetzungen wird den Bürgern eine große Auswahl an Möglichkeiten zur Beisetzung ihrer Verstorbenen gegeben.
Eine individuelle Form der Trauerbewältigung wird damit besser ermöglicht. Die Vielzahl der Angebote hebt die städtischen Friedhöfe von anderen derartigen Einrichtungen in der Region ab.
Die Beschlussvorlage Nr. 088/2024 von der Fraktion BfW/FDP hat das Fachamt zur Kenntnis genommen und unter den genannten Vorschlägen die Friedhofssatzung der Stadt Wernigerode betrachtet. Das Fachamt teilt dazu nachfolgendes mit:
Beschlussvorschlag Pkt. 1a
Bitte um Beachtung derzeitig gültigen FHS im § 27 Pkt. 11
Auf dem städt. Friedhof Wernigerode gibt es zwei Möglichkeiten zur Baumbestattung. Hierzu wurden die Urnengemeinschaftsanlagen ‚Im Buchenhain‘ und ‚Im Eichenhain‘ angelegt.
Um den Baumbestand zu schützen, werden für die Namensgebung der Verstorbenen Platten bzw. Stelen ins Erdreich gelegt/gestellt, um die vorhandenen Bäume nicht mit Nägeln zu beschädigen.
Schon über viele Jahre wurde die Mensch-Tier-Bestattung immer wieder diskutiert. Es wurde nicht weiter thematisiert, da die hohen finanziellen Gesichtspunkte und der hohe Verwaltungsaufwand sowie die Erfahrungen anderer Friedhöfe in keinem Verhältnis stehen.
Beschlussvorschlag Pkt.1b
Die Regelung in der derzeitig gültigen FHS im § 28 Pkt. 3 zum Farbwert des verwendeten Kieses wurde unter Betracht des Waldfriedhofes in den 90ziger Jahren getroffen.
Ein Verbot besteht nicht. Es können alle erdfarbenen Kiessorten verwendet werden. Weißer und Silberkies sind stark blendend und stören den ruhigen Waldcharakter des Friedhofes.
Viele Hinterbliebene haben über die Jahre festgestellt, dass die erdfarbenen Kiessorten nicht so schnell verschmutzen und deshalb gezielter diesen Farbton bevorzugen. Desweiteren werden die Hinterbliebenen bereits bei dem Erwerb des Nutzungsrechtes auf den §28 Pkt. 3 hingewiesen.
Die erweiterte Korngröße ist in vielen Anträgen schon genehmigt worden, wenn es die Gestaltung des Grabes erhöht hat.
Die anliegenden Steinmetze sind über den Sachverhalt informiert. Somit ist der Kontroll- und Durchsetzungsaufwand seitens der Verwaltung als absolut gering einzuschätzen.
Die Friedhofssatzung wird gemeinsam mit der Friedhofsgebührensatzung zu beschließen und zu veröffentlichen sein, da beide Satzungen einander bedingen.