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Herr Stechhahn hat zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Bier von der Firma Voß & Bier Bestattungen GmbH eingeladen. Er beantragt Rederecht für Herrn Bier Zum TOP 7.

 

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen  0 Enthaltungen

 

Herr Kramer führt in die Beschlussvorlage ein. Er weist darauf hin, dass sich die Stadtverwaltung mit dem Einreicher der Änderungsvorlagen bereits geeinigt haben und lediglich noch über die Änderungsvorlagen 066/07/2024, 066/08/2024 und 066/09/2024 abgestimmt werden muss. Am 25.03.2025 wird ein Termin stattfinden, in dem abgesprochen wird, welche Änderungsvorlage übernommen oder zurückgenommen werden.

 

Frau Barner weist darauf hin, das wiederholt erst am Tag nach der Ausschusssitzung ein wichtiger Abstimmungstermin zur Entscheidungsfindung stattfindet und fragt, ob der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport nicht ernst genommen wird.

 

Herr Kramer antwortet, dass aufgrund eines terminlichen Engpasses erst für den 25.03.2025 ein Termin realisierbar ist.

 

Frau Wichmann führt in die Änderungsvorlage 066/07/2025 (Baumbestattungen) ein. Es wurde ein zentralisierter Platz oberhalb auf dem Friedhof gefunden. Es soll eine Lichtung, umstanden von alten Bäumen, für die Baumbestattung genutzt werden. Auf der Lichtung können neue Bäume gepflanzt werden. Die Friedhofsgebührensatzung wird dementsprechend angepasst. Eine Kalkulation dieser Bestattungsform muss noch erfolgen.

 

Frau Barner fragt, was die Bürger für Bestattungsformen wollen und wie eine Baumbestattung gepflegt werden muss.

 

Herr Bier antwortet, dass es zwei Friedhöfe in Wernigerode gibt und keiner von beiden einen Zuwachs, durch Beschluss der Änderungsvorlagen, bekommen wird. Er weist darauf hin, dass Baumbestattungen immer populärer werden. Jedoch sollte zwischen einer Baumbestattung und einem Urnengemeinschaftsgrab unterschieden werden. Personen, die eine Waldbestattung wollen, möchten diese an einem bestehenden Baum. Ein neugepflanzter Baum würde für diese Bestattungsform nicht in Frage kommen. Weiterhin hält er eine neue Urnengemeinschaftsanlage für nicht notwendig.

 

Herr Dorff fasst zusammen, dass Bedarf bei der Bevölkerung besteht und die Verwaltung gewillt ist, diese Änderungsvorlage in die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung aufzunehmen.

 

Herr Kramer ergänzt, dass geschaut werden muss, wie diese Bestattungsart am besten umgesetzt werden kann, es jedoch von der Kostenkalkulation und dem Aufwand abhängig gemacht werden muss.

 

Herr Schatz erläutert, dass die Details vorerst nebensächlich sind und zuerst über die grundlegende Idee in der Änderungsvorlage abgestimmt werden sollte.

 

Frau Barner denkt, dass diese Bestattungsart Zukunft hat, jedoch eine Baumbestattung mit einer freien Gestaltung nicht richtig ist.

 

Abstimmungsergebnis ÄV 066/07/2025:  8 Ja-Stimmen  0 Nein-Stimmen  0 Enthaltungen

 

Frau Wichmann führt in die Änderungsvorlage 066/08/2024 ein und erläutert diese kurz.

 

Herr Schatz ergänzt, dass bei einer Mensch-Tier-Bestattung von einer Urnenbestattung gesprochen wird, wobei das Tier erst nach der Bestattung des Menschen bestattet werden kann.

 

Herr Dr. Warnecke fragt, wie groß die Nachfrage der Bevölkerung in den letzten Jahren zu dieser Bestattungsart war.

 

Herr Bier antwortet, dass es in den letzten Jahren nur eine Anfrage zu dieser Bestattungsart gab.

 

Herr Schatz ergänzt, dass Magdeburg die erste Stadt mit dieser Bestattungsart ist und seit Einführung der Mensch-Tier-Bestattung nur drei Bürger dieses Angebot angenommen haben.

 

Herr Dr. Warnecke merkt an, dass eine Erlaubnis zur Mensch-Tier-Bestattung mehr Aufwand als Nutzen darstellt und schlägt vor, diese Änderungsvorlage abzulehnen.

 

Herr Bier ergänzt, dass eine Mensch-Tier-Bestattung nur in einem neuen Gräberfeld erfolgen sollte. Die Relation der Anfragen zu den freigehaltenen Flächen in einem neuen Gräberfeld wären nicht vertretbar.

 

Frau Wichmann erläutert, dass die Verwaltung eine kritische Sichtweise auf diese Änderungsvorlage hat, da dem Friedhof nicht mehr Geld zugeführt wird.

 

Herr Schatz erklärt, dass in Aschersleben in den letzten Jahren sechs bis sieben Bürger diese Bestattungsart gewählt haben und es letztendlich eine Frage der Gebührenhöhe ist.

 

Herr Bier ergänzt, dass es aus Sicht eines Bestatters kein Problem ist, eine Mensch-Tier-Bestattung durchzuführen. Es ist jedoch kein lukratives Geschäftsmodell und die Bestattung sollte, wenn in einer separaten Grabfläche erfolgen.

 

Frau Wichmann fügt hinzu, dass eine separate Grabfläche vorhanden wäre.

 

Frau Lange fragt, ob diese Fläche dann nur für Mensch-Tier-Bestattungen genutzt werden würde.

 

Frau Wichmann antwortet, dass die Fläche sowieso vorhanden ist und gepflegt werden muss. Jedoch müssen die Grabflächen dann ausschließlich für mögliche Mensch-Tier-Bestattungen vorgehalten werden.

 

Herr Storm fragt, ob ein verstorbenes Tier nicht mit auf einer bereits bestehenden Grabfläche bestattet werden kann.

 

Frau Wichmann antwortet, dass dies nicht möglich ist.

 

Herr Steinhauer fragt, seit wann es Tier-Mensch-Bestattungen gibt?

 

Herr Bier erläutert, dass es eigentlich keine Mensch-Tier-Bestattung gibt. Es ist lediglich eine menschliche Bestattung mit einer Grabbeigabe. Diese Grabbeigabe können verschiedene Sachgegenstände sein, jedoch auch eine Tierurne. Die Urne des Tieres wird hierbei als Gegenstand angesehen.

 

Er ergänzt, dass eine Wirtschaftlichkeit nur dann entsteht, wenn es öffentlich beworben wird.

 

Abstimmungsergebnis ÄV 066/08/2025: 4 Ja-Stimmen  4 Nein-Stimmen  0 Enthaltungen

 

Frau Wichmann führt in die Änderungsvorlage 066/09/2024 ein und erläutert diese kurz. Sie merkt an, dass von November bis März, samstags keine Bestattungen möglich sind, da die Grünpfleger den Winterdienst beim Bauhof unterstützt.

 

Herr Bier erklärt, dass es die meisten Sterbefälle im Winter gibt und bisher immer eine Möglichkeit gefunden wurde, gewünschte Bestattungen auch samstags durchzuführen. Hierfür muss jedoch der Winterdienst auf dem Friedhof gewährleistet sein und im besten Fall die Grabstelle geschachtet werden.

 

Frau Wichmann weist darauf hin, dass der Winterdienst unter der Woche auf dem Friedhof gegeben ist. Soll eine Bestattung an einem Samstag stattfinden, müssen die Grünpfleger trotzdem anwesend sein, um den Winterdienst zu gewährleisten.

 

Herr Bier ergänzt, dass das Bestattungsunternehmen auf den Friedhöfen in den umliegenden Ortschaften selbst schachten. Er versucht die Bestattungstermine so zu vergeben, dass samstags die Bestattungen auf dem Friedhof Sankt Theobaldi stattfinden.

 

Herr Schatz fragt, wie es bei den städtischen Friedhöfen in den umliegenden Ortschaften gehandhabt wird und ob es dort auch eine Bestattungsmöglichkeit an Samstagen gibt.

 

Frau Drube antwortet, dass die Kollegen, die auf den umliegenden Friedhöfen beschäftigt sind, auch am Winterdienst beteiligt sind.

 

Herr Storm fragt, was die Mitarbeiter machen, wenn kein Winter ist.

 

Frau Wichmann erklärt, dass die Kollegen dann mit der normalen gärtnerischen Pflege der Friedhöfe beschäftigt sind.

 

Herr Storm fragt, ob eine Bestattung im Winter nicht spontan, je nach Wetterlage stattfinden kann.

 

Frau Drube antwortet, dass nur Termine zu Bestattungen angenommen werden, die anschließend auch gewährleistet werden können. Sie führt weiter aus, dass Termine für Bestattungen aufgrund eines plötzlichen Wintereinbruches nicht abgesagt werden können.

 

Frau Barner, fragt ob es eine Statistik der letzten Jahre gibt, wie oft es in Wernigerode im Jahr geschneit hat?

 

Herr Schatz stimmt Frau Drube zu und erklärt, dass eine Trauerfeier und Beisetzung nicht kurzfristig abgesagt werden kann, wenn es einen plötzlichen Wintereinbruch gibt. Er fragt, ob der Winterdienst nicht durch zusätzliches Personal abgedeckt werden könnte.

 

Herr Dorff weist darauf hin, wenn an zusätzliches Tagen Personal für Winterdienstarbeiten auf dem Friedhof vorgehalten wird, steigen die Personalkosten. Es würden außerdem durch das Angebot samstags Bestattungen stattfinden zu lassen, keine neuen Bestattungen auf dem Zentralfriedhof in Hasserode hinzukommen.

 

Herr Stechhahn fragt, ob eine Verlagerung der Arbeits- und Öffnungszeit von Montag auf Samstag sinnvoll wäre.

 

Herr Bier antwortet, dass in Wernigerode die Friedhöfe samstags geöffnet sind, was in anderen Städten wie zum Beispiel Blankenburg nicht der Fall ist.

 

Herr Storm fragt, über wie viel Personal eigentlich gesprochen wird, die beim Winterdienst eingesetzt werden.

 

Frau Wichmann antwortet, dass alle fünf Kollegen, die auf den Friedhöfen tätig sind beim Winterdienst unterstützen.

 

Frau Lande fragt, ob die Nachfrage der Beerdigungen für einen Samstag oder Montag höher sind und ob eine Arbeitszeitverlagerung in Betracht kommt.

 

Herr Dr. Warnecke erklärt, dass es bis jetzt mit guter Organisation funktioniert hat. Er weist darauf hin, dass alle angestrebten Veränderungen kostenintensiver sind und ist für die Ablehnung dieser Änderungsvorlage.

 

Herr Stechhahn fragt, ob die Stadtverwaltung wirklich Dritte schachten lassen möchte und ob dafür eine Qualifikation benötigt wird.

 

Herr Bier antwortet, dass zertifizierte Bestatter oder Steinmetzfirmen schachten dürfen.

 

Herr Schatz weist darauf hin, dass anfallende Mehrkosten durch die Möglichkeit der Bestattungen am Samstag, durch die Gebührensatzung geregelt werden müssen.

 

Abstimmungsergebnis ÄV 066/09/2024: 3 Ja-Stimmen  3 Nein-Stimmen  2 Enthaltungen

 

Abstimmungsergebnis ÄV 1-6 & 10:  7 Ja-Stimmen  1 Nein-Stimme  0 Enthaltungen

 

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