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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt:

 

1.  Die Stadt Wernigerode unterstützt die Umwidmung der Liebfrauenkirche und wirkt somit durch Schaffung eines Anziehung- und Eventpunktes (siehe hierzu Einzelhandelsgutachten 2018) dem sich in den letzten Monaten abzeichnenden wirtschaftlichen Verfall der Burgstraße in Wernigerodes Innenstadt entgegen.

 

2.  Mit einer zweckgebundenen Zuwendung in Höhe von 480.000,00 Euro beteiligt sich die Stadt Wernigerode an der Beschaffung der zur Sanierung/Umwidmung notwendigen EFRE – Fördermittel in Höhe von 4.000.000,00 Euro. Diese Zuwendung wird in den Haushaltsjahren 2019, 2020 und 2021 in Höhe von je 160.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.

 

3.  Die Bereitstellung der zweckgebundenen Zuwendung erfolgt vorbehaltlich einer bestätigten

Förderung durch das Land Sachsen-Anhalt.

 

4.  Eine Beteiligung der Stadt Wernigerode an den anfallenden Bewirtschaftungskosten wird ausgeschlossen.

 

5.  Die Stadt Wernigerode beantragt unabhängig von diesem Beschluss zeitgleich Städtebaufördermittel für das Dach und das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes der Liebfrauenkirche in Höhe von 1.198.500,00 Euro und mit einem daraus resultierenden Eigenanteil der Stadt Wernigerode in Höhe von 239.700,00 Euro beim Land Sachsen-Anhalt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten der Maßnahme:   480.000,00 € in der Buchungsstelle 05.02.03.01. 5318 000

Folgekosten: Haushaltsjahr 2019 160.000,00 € Buchungsstelle 05.02.03.01. 5318 000

  Haushaltsjahr 2020 160.000,00 € Buchungsstelle 05.02.03.01. 5318 000

  Haushaltsjahr 2021 160.000,00 € Buchungsstelle 05.02.03.01. 5318 000

 

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Begründung:

Die Liebfrauenkirche ist ein Einzeldenkmal und zählt zu den besonders stadtbildprägenden Bauwerken der Stadt. Der Zustand der historischen Bausubstanz ist jedoch in hohem Maße sanierungsbedürftig.(siehe Beschlussvorlage 090/2018 Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz").

 

Durch diese überwältigende Spenden- und Unterstützungsbereitschaft konnte der Zuschuss durch die Stadt Wernigerode um mehr als die Hälfte und somit beachtlich gesenkt werden.

 

Genau dieses Zeichen der Verbundenheit mit der Stadt Wernigerode wurde schon des Öfteren in den letzten Jahren von einigen Stadträtinnen und Stadträten in den Stadtratsdiskussionen gefordert.

 

In Anbetracht der Städtebaulichen Situation und der bereits mehrfach auch in den Ausschüssen angesprochenen Probleme (siehe auch Erläuterungen/Diskussionen zum Einzelhandelsgutachten 2018) bezüglich der wirtschaftlichen Lage in der Burgstraße (der Leerstand wird zum Jahresende 8 Geschäfte betreffen) ist diese Zuwendung (in Höhe von 480.000,00 Euro verteilt auf 3 Jahre) unter Berücksichtigung des sich abzeichnenden dramatischen Geschäftsleerstandes nahezu das absolut kleinere Problem bzw. eine Investition entgegen diesem Trend / in die Zukunft.

 

Nach eingehenden Diskussionen mit vielen Wernigerödern sehe ich die Einbringung einer neuen Vorlage mit diesem Hintergrund als gutes Mittel, die Fördergelder in Höhe von insgesamt 5.198.000,00 Euro des Landes Sachsen Anhalt doch noch zu sichern, somit die Burgstraße in Wernigerodes Innenstadt durch die notwendige Schaffung eines Anziehungspunktes mit Eventcharakter (siehe hierzu auch Einzelhandelskonzept 2018) städtebaulich aufzuwerten.

 

Gleichzeitig wird der drohende bauliche Missstand der Liebfrauenkirche abgewendet und der Verödung der Burgstraße und daraus resultierend der Innenstadt Wernigerodes entgegengewirkt.

 

Außerdem sollte – ja wenn nicht sogar muss - der Stadtrat klar und deutlich diese bisher noch nie dagewesene Spendenbereitschaft der Bürgerinnen, Bürger, Firmen und Institutionen hervorheben und würdigen und hier ein Zeichen setzen.

 

Durch die kostenlose Nutzung der Kulturkirche für ohnehin stattfindende städtische kulturelle Veranstaltungen fallen an anderer Stelle keine Mietkosten an, was eine dauerhafte Kostenreduzierung für die Stadt darstellt. 

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

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