Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss - 01.04.2025
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||
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Ö 1 | |||||||||||||||||||||||
Ö 2 | |||||||||||||||||||||||
Ö 3 | |||||||||||||||||||||||
Ö 4 | |||||||||||||||||||||||
Ö 5 | |||||||||||||||||||||||
Ö 6 | |||||||||||||||||||||||
Ö 7 | 118/2024 | ||||||||||||||||||||||
Ö 8 | 022/2025 | ||||||||||||||||||||||
VORLAGE Der Stadtrat möge beschließen:
Der Weihnachtsmarkt in Wernigerode findet ab dem Jahr 2026 Montag nach dem Totensonntag bis zum 30. Dezember des jeweiligen Jahres statt.
Dabei gelten folgende Öffnungszeiten:
Sonntag bis Freitag von 11.00 Uhr bis 20.00 Uhr und Samstag von 11.00 Uhr bis 21.00 Uhr Am Heiligabend bleibt der Markt geschlossen. Am 1. und am 2. Weihnachtsfeiertag wird der Markt von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet.
27.02.2025 - Stadtrat Wernigerode Ö 19 - zur Kenntnis genommen
24.03.2025 - Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Ö 6 - geändert beschlossen 25.03.2025 - Ordnungsausschuss Ö 7 - ungeändert beschlossen
Der Ordnungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussvorlage mehrheitlich zur Beschlussfassung. 01.04.2025 - Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss Ö 8 - 24.04.2025 - Hauptausschuss Ö 8 - geändert beschlossen
08.05.2025 - Stadtrat Wernigerode Ö 10 - geändert beschlossen Beschluss Der Stadtrat beauftragt die Mitglieder im Aufsichtsrat der Wernigerode Tourismus GmbH in Kooperati-on mit der Geschäftsführung über die organisatorischen Rahmenbedingungen des Weihnachtsmark-tes ab 2026, insbesondere hinsichtlich der Öffnungszeiten, zu beraten..
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N 9 | Genehmigung der Niederschrift -nichtöffentlicher Teil - |
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N 10 | Informationen und Anfragen |
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N 11 | Zustimmung zur Veräußerung einer Immobilie und Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages |
006/2025 | |||||||||||||||||||||
N 12 | Zustimmung zum Tausch von Grundstücken |
024/2025 | |||||||||||||||||||||
N 13 | Zustimmung zur Übertragung eines Erbbaurechtes |
028/2025 |