Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss - 01.06.2023
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||
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Ö 5 | 028/2023 | ||||||||||||||
VORLAGE Gemäß § 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt der Stadtrat den Jahresabschluss 2020 und erteilt nach erfolgter Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt dem Oberbürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2020.
01.06.2023 - Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Ö 5 - ungeändert beschlossen
22.06.2023 - Stadtrat Wernigerode Ö 14 - ungeändert beschlossen Beschluss Gemäß § 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt der Stadtrat den Jahresabschluss 2020 und erteilt nach erfolgter Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt dem Oberbürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2020.
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Ö 6 | 022/2023 | ||||||||||||||
Ö 7 | |||||||||||||||
N 8 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - |
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N 9 | Informationen und Anfragen |