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Beratungsfolge

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Der Stadtrat von Wernigerode beschließt die Änderung der Satzung zur Erhebung von Umlagen der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Ilse/Holtemme“ und „Großer Graben“r die Unter-haltung von öffentlichen Gewässern unter § 7 Umlagesatz Abs. (1) und (2).

                                                                         

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

X

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

p. a. 62.000 EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!              

EUR

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                                                                          

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Begründung:

Die beitragspflichtige Fläche in der Gemarkung Wernigerode erstreckt sich über 17.000 ha. Daraus ergeben sich ca. 23.000 Flurstücke. Seit 2017 sind diese Flurstücke zur Bearbeitung der jährlichen Veranlagung in einer verwaltungseigenen Datenbank (Caigos) hinterlegt. Der Stadtratsbeschluss 26/2022 hat zur Folge, dass Bescheide über mehrere Jahre gesammelt/zusammengefasst werden müssen, um die Mindestsumme von 10 € zu erlangen. Eine rechtssichere Umsetzung der zusammengefassten Veranlagungen über mehrere Jahre ist unter diesen Vorgaben mit der vorhandenen technischen und personellen Ausstattung durch die Verwaltung nicht realisierbar.


Die Zusammenfassung von Bescheiden mit Inhalten (Flur-/Grundstücke), die sich im Laufe eines Kalenderjahres ändern durch An- und Verkauf, Kauf, Tod etc. ist über mehrere bereits abgeschlossene Veranlagungsjahre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand, der eine unwirtschaftliche Relation von Kosten und Nutzen darstellt, zu erreichen. Zur rechtssicheren Veranlagung soll die vorhandene Satzung geändert/angepasst werden - § 7 (2).

 

Die ausführende Verwaltung hält eine jährliche Veranlagung ab einer Summe/Bescheid ab 2,50 €r umsetzbar. Der erhöhte Mehraufwand der Bescheiderstellung (ca. 1.900 Stück/Jahr von dann ca. 2.670 Stück/Jahr) wird über die Anpassung der anfallenden Verwaltungskosten und somit Erhöhung der Flächenbeitragssätze kompensiert - § 7 (1). Durch diese Vorgangsweise besteht die Möglichkeit die jährlichen Ein- und Ausgaben der Verwaltung zu deckeln.

 

                                                                        

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Kascha

Oberbürgermeister                                                                          

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