Stadtrat Wernigerode - 29.09.2016
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||
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Ö 6 | |||||||||||||||||
Ö 7 | 081/2016 | ||||||||||||||||
Ö 8 | 071/2016 | ||||||||||||||||
Ö 9 | 052/2016 | ||||||||||||||||
Ö 10 | 055/2016 | ||||||||||||||||
Ö 11 | 069/2016 | ||||||||||||||||
Ö 12 | 078/2016 | ||||||||||||||||
Ö 13 | 067/2016 | ||||||||||||||||
Ö 14 | 068/2016 | ||||||||||||||||
Ö 15 | 079/2016 | ||||||||||||||||
Ö 16 | 059/2016 | ||||||||||||||||
VORLAGE
1. Der Stadtrat von Wernigerode beschließt den Abschluss eines Betrauungsaktes der Stadt Wernigerode für die Wernigerode Tourismus GmbH für die Dauer von 10 Jahren befristet nach Maßgabe des zu beschließenden Betrauungsaktes.
2. Der Stadtrat von Wernigerode verpflichtet die entsandten Vertreter der Stadt Wernigerode im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der Wernigerode Tourismus GmbH auf die Einhaltung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 des Betrauungsaktes und die Erbringung der in § 3 des Betrauungsaktes aufgeführten Dienstleistungen hinzuwirken.
3.Der Oberbürgermeister ist ermächtigt, den Betrauungsakt als Verwaltungsakt an die Wernigerode Tourismus GmbH zu erlassen und bekannt zu geben.
4.Der Oberbürgermeister ist ermächtigt, redaktionelle Änderungen der kommunalen Betrauung, insbesondere ihrer Anlagen, Anpassungen und Veränderungen, die keine Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung darstellen sowie Anpassungen an zwingende Vorgaben des europäischen oder nationalen Rechts vorzunehmen. Gleiches gilt für etwaige redaktionelle Ergänzungen, die aufgrund von Weisungen oder Empfehlungen der Kommunalaufsicht erforderlich würden. Der Oberbürgermeister wird mittels eines regelmäßigen Berichtswesens die Mitglieder des Stadtrates darüber informieren.
13.09.2016 - Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss Ö 6 - ungeändert beschlossen
21.09.2016 - Hauptausschuss Ö 9 - ungeändert beschlossen
29.09.2016 - Stadtrat Wernigerode Ö 16 - ungeändert beschlossen Beschluss
1. Der Stadtrat von Wernigerode beschließt den Abschluss eines Betrauungsaktes der Stadt Wernigerode für die Wernigerode Tourismus GmbH für die Dauer von 10 Jahren befristet nach Maßgabe des zu beschließenden Betrauungsaktes.
2. Der Stadtrat von Wernigerode verpflichtet die entsandten Vertreter der Stadt Wernigerode im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der Wernigerode Tourismus GmbH auf die Einhaltung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 des Betrauungsaktes und die Erbringung der in § 3 des Betrauungsaktes aufgeführten Dienstleistungen hinzuwirken.
3.Der Oberbürgermeister ist ermächtigt, den Betrauungsakt als Verwaltungsakt an die Wernigerode Tourismus GmbH zu erlassen und bekannt zu geben.
4.Der Oberbürgermeister ist ermächtigt, redaktionelle Änderungen der kommunalen Betrauung, insbesondere ihrer Anlagen, Anpassungen und Veränderungen, die keine Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung darstellen sowie Anpassungen an zwingende Vorgaben des europäischen oder nationalen Rechts vorzunehmen. Gleiches gilt für etwaige redaktionelle Ergänzungen, die aufgrund von Weisungen oder Empfehlungen der Kommunalaufsicht erforderlich würden. Der Oberbürgermeister wird mittels eines regelmäßigen Berichtswesens die Mitglieder des Stadtrates darüber informieren.
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N 17 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - vom 25.08.2017 |
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N 18 | Informationen und Anfragen |
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N 19 | Betrauungsakt der Stadt Wernigerode |
060/2016 | |||||||||||||||
N 20 | Umweltpreis der Stadt Wernigerode 2016 |
077/2016 |