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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Wernigerode.        

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Einnahmen der Stadt Wernigerode durch die Umlagesatzung betragen ca. 70.000,00 € im Jahr (HHST 5.5.2.01.4481000  50.000,00 € und HHST 5.5.2.01.4487000  20.000,00 €)                 

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Begründung:

Die Ausgaben der Stadt Wernigerode für die Gewässerunterhaltung durch beide Verbände betragen, aufgrund der Mitgliedschaft der Stadt Wernigerode in den Unterhaltungsverbänden, ca. 135.000,00 € im Jahr. Diese Kosten ergeben sich aus den von den Unterhaltungsverbänden errechneten und beschlossenen Flächen- und Erschwernisbeitragssätzen.

Die Städte und Gemeinden haben als Verbandsmitglieder der Unterhaltungsverbände laut Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, die an die Unterhaltungsverbände geleisteten Verbandsbeiträge über Satzung auf die einzelnen Grundstückseigentümer im Gemarkungsgebiet umzulegen.

Die Satzung ist notwendig, um den geänderten gesetzlichen Regelungen im Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt für die Beitragsergebung ab 2015 zu entsprechen.

 

 

 

 

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