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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat eine Rechtsgrundlage zur Förderung der Partizipation und Stärkung der Ortschaftsräte vorzulegen.

Der Entwurf soll im Einvernehmen mit den Ortschaftsräten erarbeitet werden.

 

  

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Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten der Maßnahme: ja

 

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Begründung:

 

Zentraler Inhalt der Regelungen soll die Möglichkeit für die Ortschaftsräte sein, kulturelle, sportliche, soziale und gemeinschaftsfördernde Initiativen in den Ortsteilen in eigener Verantwortung zu fördern. Dazu ist den Ortschaftsräten ein jährliches Budget zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

 

 

Gez. Schatz

Fraktionsvorsitzender   

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