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Herr Albrecht bittet die Stadträte die Beratungsfolge durch den Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss zu ergänzen.

 

Herr Rudo erläutert den Beschlussvorschlag.

 

Frau Wetzel fragt nach, ob die Stadt den Erschwerniszuschlag erheben „muss“ oder „kann“.

 

Herr Dorff und Herr Rudo erklären, dass die Stadt Umlagebeiträge erheben kann. Wird davon Gebrauch gemacht, dann greift das Wassergesetz, das vorschreibt Erschwerniszuschlägen sind zu erheben.

 

Die Beschlussvorlage wird zur Verweisung in die zuständigen Ausschüsse zur Abstimmung gestellt.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

32

Ja-Stimmen

Verweisung angenommen

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