Bau- und Umweltausschuss - 03.12.2012
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | |||||||||||||||||||||
Ö 2 | |||||||||||||||||||||
Ö 3 | |||||||||||||||||||||
Ö 4 | |||||||||||||||||||||
Ö 5 | |||||||||||||||||||||
Ö 6 | 077/2012 | ||||||||||||||||||||
Ö 7 | 078/2012 | ||||||||||||||||||||
Ö 8 | 079/2012 | ||||||||||||||||||||
VORLAGE 1. Der 1. Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteils Schierke mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 16.11.2012 wird gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt. 2. Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB), deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
03.12.2012 - Bau- und Umweltausschuss Ö 8 - ungeändert beschlossen
05.12.2012 - Ortschaftsrat Schierke Ö 7 - ungeändert beschlossen
06.12.2012 - Stadtrat Wernigerode Ö 10 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 079/2012 Beschluss 1. Der 1. Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteils Schierke mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 16.11.2012 wird gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt. 2. Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB), deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
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Ö 9 | 080/2012 | ||||||||||||||||||||
N 10 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - |
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N 11 | Informationen und Anfragen |