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Frau Goetz sowie die CDU-Fraktion haben mit vielen Bürgern zu dieser Thematik gesprochen und sind dadurch zu neuen Erkenntnissen gelangt. Die Waldordnung in der vorliegenden Form sollte abgelehnt werden, um der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, Änderungen und Ergänzungen einzuarbeiten.

 

1.       Es sollte eine Trennung von Wald- und Jagdordnung erfolgen.

2.       Die Jagdordnung sollte neu gefasst werden,

3.       Die Waldordnung muss in einigen Passagen ergänzt und präzisiert werden.

 

 

Herr Siegel hat zu der vorgelegten Waldordnung folgende Fragen:

1.       § 4 Absatz 1 – Jagdbetrieb

Wird die Jagd durch die Mitarbeiter des Stadtforstes während der Dienstzeit ausgeübt oder außerhalb?

2.       § 5 Absatz 2 Jagdvergabe

Warum entfällt die Präverenz für einheimische Jäger ohne weitere Jagdmöglichkeit? Dieses war seinerzeit politisch so gewollt. Es gibt keinen Grund das zu ändern.

3.       § 11 Absatz 2 – Wegenutzung

Hier erfolgt aktuell eine Einengung auf gewerbliche Reitbetriebe (auf ausgewiesenen Reitwegen). Wie ist der Stand bzw. die Vereinbarungen für die Wege?

4.       § 15 Absatz 1 – Hüttennutzung

Hier wird die Möglichkeit eröffnet, dass für Hütten ganzjährig Nutzungsvereinbarungen erfolgen können. Die Relation von 25,00 € täglich zu 180,00 € jährlich ist nachvollziehbar. Soll die Nutzung auf einzelne Personen eingeengt werden?

5.       § 7 Absatz 7 – Jagdentgelte

Trophäen sind für mache Personen ein Objekt der Begierde. Der Paragraf regelt die genaue Wiegung der Geweihe und Gehörne. Was bedeutet  kg²  ? Gibt es kein Muffelwild mehr im Stadtwald?

 

Frau Möller beantwortet die Fragen von Herrn Siegel:

1.       Die Auslegung, ob die Jagd zur Dienstzeit gehört oder nicht ist sehr unterschiedlich.

2.       Für einheimischen Jäger sollte die Präferenz erhalten bleiben.

3.       Es gibt keine ausgewiesenen Reitwege. Es sollte ein Modus gefunden werden, um gewerbliche Reitbetriebe finanziell heranzuziehen.

4.       Die Begehungsscheine sind mit der Hüttenunterhaltung verknüpft. Die Jägerschaft unterhält die Hütten in Eigenregie. Ein Nutzungsentgelt von 180,00 € jährlich wird als sehr hoch eingeschätzt.

5.       Der Jäger bezahlt für das erlegte Tier und extra für die Trophäe. Muffelwild ist nicht mehr vorhanden.

 

 

Frau Goetz weist nochmals daraufhin, dass es sinnvoll wäre, die Jagd- und Waldordnung als getrennte Satzungen zu gestalten. Zudem sollte sich an der Stadt Goslar ein Beispiel genommen werden. Dort werden durch den Stadtforst sogar Überschüsse erwirtschaftet. In Wernigerode bedarf die Waldbewirtschaftung eines Zuschusses. Frau Goetz rät dringend dazu, die Vorlage zurückzuverweisen.

 

 

Frau Mattersberger macht darauf aufmerksam, dass die Jäger lt. Gesetz verpflichtet sind, krankes Wild zu erlegen, sonst liegt ein Straftatbestand vor.

 

 

Herr Siegel sieht keinen Zusammenhang zwischen Waldordnung der und Wirtschaftlichkeit des Stadtwaldes. Herr Siegel favorisiert eine Rückverweisung der Vorlage ins Fachamt zwecks Überarbeitung.

 

 

Herr Porsche fragt nach, ob die Mitarbeiter des SG Forsten gültige Jagdscheine haben. Frau Möller bejaht die Frage. Von den 4 Waldarbeitern hat 1 Mitarbeiter einen Jagdschein. Weiterhin sind Herr Selmikat und Frau Möller im Besitz eines Jagdscheines.

 

 

Herr Strauhs regt an, die Entgelte für Rotwild anzupassen (Erhöhung).

 

Herr Mänz bittet darum, dass die Diskussion abgebrochen wird.

 

Aufgrund der Einwände von Frau Goetz und Herrn Siegel, schlägt Herr Albrecht vor, die Vorlage von der Tagesordnung zu nehmen, damit die Verwaltung eine Klärung und Überarbeitung vornehmen kann. Herr Siegel sollte als stellvertretender Vorsitzender des Bau- und Umweltausschusses den Antrag im Stadtrat am 06.12.2012 einbringen.

 

Beschlussempfehlung:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Wernigerode, dass die Beschlussvorlage 080/2012 „Neufassung der Satzung über die Waldordnung“ zurück verwiesen wird, damit die Stadtverwaltung eine Überarbeitung vornehmen kann.

 

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

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Beschluss
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