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Förderung sozialer Arbeit mit Kindern/Jugendlichen/Erwachsenen (Senioren und Seniorinnen)

Um soziale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Sinne der §§ 11 - 13 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie die soziale Arbeit und Projekte mit Behinderten sowie älteren Bürgerinnen und Bürgern zu fördern, stellt die Stadt Wernigerode hierfür im Rahmen ihrer Möglichkeiten finanzielle Mittel zur Verfügung.

Hierfür beachten Sie bitte die als Download angefügten Richtlinien und verwenden die ebenfalls angefügten Forumlare.