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Schiedsstelle

Nicolaiplatz 1
38855 Wernigerode

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Beschreibung

Was ist eine Schiedsstelle?

Sie ist eine vorgerichtliche Instanz, mit dem Auftrag, zu schlichten und nicht zu richten. Wir leisten einen wertvollen Beitrag zur Entlastung der Justiz, arbeiten ehrenamtlich und sind unparteilich.

Wir werden auf Antrag tätig bei:

- Freiwilliger Streitschlichtung (Schadensersatz, Schmerzensgeld, Herausgabe von Gegenständen, Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche, nachbarrechtliche Belange, Ansprüche aus Rechtsgeschäften, usw.)

- Obligatorischer Streitschlichtung (zwingende Voraussetzung vor einer gerichtlichen Klage, nachbarschaftliche Grundstückstreitigkeiten, usw.)

- Sühneverfahren in Strafsachen vor Erhebung der Privatklage (Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Beleidigung, Hausfriedensbruch, usw.)

Die Stadt Wernigerode hat auf der Grundlage des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes (SchStG) des Landes Sachsen/Anhalt eine Schiedsstelle eingerichtet.
Die Aufgabe dieser Schiedsstelle besteht darin, Streitigkeiten zwischen den Einwohnern der Stadt Wernigerode inklusive der zugehörigen Ortsteile zu schlichten.

Eine wichtige Voraussetzung zur Zuständigkeit ist, dass der Antragsgegner im Schlichtungsbezirk der Stadt Wernigerode meldetechnisch registriert ist.

Derzeitig ist die Schiedsstelle mit 3 Schiedspersonen besetzt:

  • Kerstin Ender
  • Michaela Grothe

Diese wurden am 23.02.2021 durch den Direktor des Amtsgerichts ins Amt eingesetzt.

Kontakt und weitere Informationen:

Sitz der Schiedsstelle: Stadtverwaltung, Nicolaiplatz 1

Telefon: 03943/654 308
(Bei Nichtbesetzung bitte auf den Anrufbeantworter sprechen und dort auch eine Zeitangabe für einen Rückruf angeben)

Sprechzeiten: Jeden Montag von 16-17 Uhr.

Andere Termine nach Vereinbarung.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen im Rahmen der Sprechzeiten zur Verfügung.

Wenden Sie sich an uns bei Fragen zu:

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