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Beratungsfolge

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1.) Der Stadtrat stimmt einer Verschmelzung der Philharmonischen Kammerorchester Wernigerode GmbH mit der Harztheater gGmbH zum 01.01.2026 zu.

 

2.) Der Stadtrat beschließt den als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft.

 

3.) Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die weiteren für die Verschmelzung notwendigen Schritte gemeinsam mit dem Landrat durchzuführen.

                                   

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Art der Aufgabe:

 

X

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

0,00 EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

0,00 EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

0,00 EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

X

 

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

X

 

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

X

 

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

X

 

 

                                   

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Begründung:

Am 21.12.2023 wurde der Zuwendungsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Philharmonischen Kammerorchester Wernigerode GmbH r die Förderperiode 2024 bis 2028 geschlossen. Im Vertrag ist eine Beabsichtigung festgeschrieben, während der Förderperiode 2024 bis 2028 die beiden Kultureinrichtungen miteinander zu verschmelzen.

Die Vertretungen der Zweckverbandsmitglieder des Zweckverbandes Nordharzer Städtebundtheater hatten zuvor die Auflösung des Zweckverbandes beschlossen und im Anschluss die Harztheater gGmbH zusammen mit den Theaterfördervereinen Halberstadt und Quedlinburg sowie dem Kammer­musikverein gegründet.

Mittlerweile wurde die Auflösung des Zweckverbandes Nordharzer Städtebundtheater zum 31.12.2024 durch das Landesverwaltungsamt genehmigt und die Auflösung und Genehmigung ist im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 16.07.2024 veröffentlicht.

Ab 01.01.2025 soll der Theaterbetrieb von der Harztheater gGmbH übernommen werden.

Im Falle der Verschmelzung der beiden Gesellschaften soll der Klangkörper des PKOW selbständig erhalten bleiben. Weiterhin ist für das Land die Entwicklung der Spielstätte „Konzerthaus Liebfrauen“ in Wernigerode von hoher Bedeutung.

Um den Anforderungen aus den Zuwendungsverträgen mit dem Land gerecht zu werden, ist nunmehr ein Verfahren zu initiieren, wobei das PKOW mit der Harztheater gGmbH in einer Gesellschaft zu­sammengefasst wird.

 

Nach § 45 Abs. 2 Nr. 9 KVG LSA entscheidet die Vertretung, also im vorliegenden Fall der Kreistag, über die Errichtung, Übernahme, wesentliche Erweiterung, Einschränkung oder Auflösung kommuna­ler Einrichtungen und Unternehmen, die Beteiligung an Unternehmen in einer Rechtsform des Privat­rechts und die Änderung der Beteiligungsverhältnisse sowie die Umwandlung der Rechtsform kom­munaler Einrichtungen und Unternehmen.

Die beabsichtigte Verschmelzung der beiden Unternehmen kann eigentlich unter keinen der vorge­nannten Tatbestände subsumiert werden. Es handelt sich um zwei bereits tätige Unternehmen, in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die einen öffentlichen Zweck verfolgen. Die Leistungen der beiden Gesellschaften sollen unter dem Dach der Harztheater gGmbH zusammenge­fasst werden. Die daraus resultierenden Änderungen sind nicht so gravierend, dass es einer Analyse nach § 135 KVG LSA bedürfte. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht beim LVwA und dem Fachdienst Kommunalaufsicht des Landkreises Harz wurde dieses Ergebnis bestätigt. Ein Wechsel in eine andere Rechtsform steht in diesem Fall auch nicht zur Disposition.

 

Ablaufplan

Hinsichtlich des Verfahrens der Verschmelzung der beiden Gesellschaften soll das PKOW auf die Harztheater gGmbH aufgeschmolzen werden. Hierfür sind folgende Schritte notwendig:

-    Beschlussfassung mit der Zustimmung zur Verschmelzung in den Vertretungen der kommunalen Gesellschafter bzw. der Vereinsorgane der anderen Gesellschafter sowie den Gesellschaftsgremien der beiden Gesellschaften

-    Abstimmung eines überarbeiteten Gesellschaftsvertrages

-    Erarbeitung eines Verschmelzungsvertrages

-    Abstimmungen zwischen den Gesellschaften zur Integration des Orchesters in das Theater

-    Notarielle Beurkundung und Eintragung im Handelsregister

Am 16.05.2024 fand erstmals eine Beratung mit den Oberbürgermeistern der Städte Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode beim Landrat in der Kreisverwaltung statt, um das weitere Verfahren abzustimmen. Es wurde seinerzeit vereinbart, dass der Gesellschaftsvertrag der Harztheater gGmbH in Bezug auf die beabsichtigte Fusion der beiden Kultureinrichtungen angepasst werden sollte. Zu­sätzlich sollte ein Entwurf eines Verschmelzungsvertrages erarbeitet werden.

Der Entwurf des überarbeiteten Gesellschaftsvertrages wurde den Hauptverwaltungsbeamten sowie den Beteiligungsverwaltungen zur Prüfung und Stellungnahme weitergeleitet. Die gebündelten Rück­meldungen wurden durch die Beteiligungsverwaltungen in einem Termin am 31.07.2024 in der Kreis­verwaltung erörtert.

Es folgte am 24.09.2024 erneut eine Beratung mit den Hauptverwaltungsbeamten der kommunalen Gesellschafter beim Landkreis, um den aktuellen Verfahrensstand zu erörtern bzw. die weitere Vorge­hensweise abzustimmen. Dabei wurden die Regelungen im Gesellschaftsvertrag finalisiert.

 

Die Stadt Wernigerode hält Geschäftsanteile im Wert von 6.700 € (26 %) an der Philharmonischen Kammerorchester Wernigerode GmbH. Im Rahmen der Fusion der beiden Gesellschaften erhöht sich der Geschäftsanteil der Stadt Wernigerode um 800 € auf 7.500 €. Die Stadt hält somit an der Harztheater gGmbH 6 % der Anteile.

 

Synergien/Auswirkungen auf die Entgeltgestaltung

Die Gesellschafter gehen davon aus, dass hieraus entsprechende Synergien gewonnen werden kön­nen.

Mit der Integration des PKOW würde zunächst ein Teil der Overhead-Kosten entfallen, da die Gesell­schaft in die Führungsstruktur der Harztheater gGmbH integriert wird. Dadurch kann das PKOW auch von den Ressourcen des Theaters in Bezug auf Marketing und Verkauf profitieren.

Neben den Musikern gehen auch die Verwaltungsmitarbeiter mit in die Gesellschaft über. Damit ist es dem Theater auch möglich bestehende Fachkräftelücken zu schließen. In Bezug auf die Klangkörper wird erwartet, dass hier gegenseitige Aushilfen möglich sind, was die Kosten senkt, da weniger auf externe Dritte zugegriffen werden muss.

Ziel ist es das Leistungsspektrum von Theater und PKOW auf dem bisherigen Niveau fortzusetzen und die Finanzierungsbeiträge für die beiden Einrichtungen entsprechend der finanziellen Rahmenbe­dingungen der kommunalen Gesellschafter zumindest stabil zu halten. Damit verbunden ist auch die Erwartung, dass zur Sicherung des Betriebs nur noch moderate Preissteigerungen notwendig werden.

Gesellschaftsvertrag

Im Rahmen von Abstimmungsgesprächen zwischen Vertretern der Gesellschafter wurde der als Anla­ge beigefügte Gesellschaftsvertragsentwurf erarbeitet.

Im Falle einer Fusion beider Gesellschaften würde das Stammkapital der Gesellschaft bei 125.700,00   liegen. Zur Vereinfachung der Berechnung der Stammkapitalanteile wurde daher das Stammka­pital auf 125.000,00 reduziert.

Bei der Verteilung der Stammkapitalanteile bestand bereits bei der Harztheater gGmbH immer die Prämisse, dass der Landkreis nicht die anderen Gesellschafter überstimmen kann. Die Fördervereine sollen jeweils ein Prozent am Stammkapital halten. Die Stadt würde im Falle einer Ver­schmelzung der Harztheater gGmbH und dem PKOW einen Stammkapitalanteil von 6 % halten. Im Ergebnis mussten daher die Stammkapitalanteile neu angepasst werden. Weiterhin müssen die Gesellschaftsanteile auf volle 100er gerundet werden, damit keine Stimmrechte verloren gehen.

Es ergibt sich daher folgende neue Verteilung der Gesellschaftsanteile:

Landkreis Harz eine Stammeinlage von 56.500,00 €                                   45,20 %

Stadt Halberstadt eine Stammeinlage von 38.500,00 €                          30,80 %

Stadt Quedlinburg eine Stammeinlage von 17.500,00 €                            14,00 %

Stadt Wernigerode eine Stammeinlage von 7.500,00 EUR                 6,00 %

Theaterförderverein Halberstadt e.V. eine Stammeinlage von 1.250,00 €               1,00 %

Musik- und Theaterverein Quedlinburg e.V. eine Stammeinlage von 1.250,00 €                         1,00 %

Kammermusikverein Halberstadt e.V. 1.250,00 €                  1,00 %

Förderverein des Kammerorchesters Wernigerode e.V. eine Stammeinlage von 1.250,00 €       1,00 %

Auch wenn die Fördervereine gemeinsam weiterhin nur einen Vertreter in den Aufsichtsrat senden, kommt es zu ei­nem Aufwuchs der Mitglieder im Aufsichtsrat. Die Aufsichtsratsmandate sind nunmehr so gestaltet, dass auf den Landkreis Harz sechs Aufsichtsratsmandate, auf die weiteren kommunalen Gesellschaf­ter sieben Aufsichtsratsmandate und die Fördervereine ein Aufsichtsratsmandat entfallen.

Weiterhin wurden einige Aufgaben zwischen den Organen der Gesellschaft auf Wunsch der kommu­nalen Gesellschafter etwas konkreter voneinander abgegrenzt. Zusätzlich wurde nunmehr auch die Beschlussfassung über den Spielplan im Gesellschaftsvertrag verankert. Zu erwähnen ist weiterhin, dass die Auflösung eines Klangkörpers der Zustimmung aller Gesellschafter bedarf. Bei wesentlichen Abweichungen vom Wirtschaftsplan ist die Geschäftsführung zukünftig verpflichtet einen überarbeite­ten Wirtschaftsplan vorzulegen. Im Übrigen sind die weiteren Änderungen rein redaktioneller Natur und sollen zur Klarheit und Erleichterung beitragen.

Ermächtigung des Oberbürgermeisters

Der Oberbürgermeister soll weiterhin ermächtigt werden, die weiteren für die Verschmelzung notwendigen Schrit­te durchzuführen. Hierzu gehören die Abstimmung des Verschmelzungsvertrages sowie die spätere notarielle Beurkundung der Verschmelzung mit den anderen Gesellschaftern.

 

                                

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Kascha

Oberbürgermeister                                   

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