Der Stadtrat der Stadt Wernigerode beschließt die Bildung und Besetzung eines Ältestenrates als Vertrauensgremium. Er kann von allen Mitgliedern des Stadtrates angerufen werden.
In den Ältestenrat wird aus jeder Fraktion eine Person entsandt. Diese benannten Personen sollten überfraktionell Anerkennung haben. Dem Ältestenrat steht der Präsident des Stadtrats vor. Im Verhinderungsfall wird die Sitzung von einem aus der Mitte des Ältestenrates zu wählenden Stellvertreter geleitet.
Der Ältestenrat unterstützt den Präsidenten und das Präsidium bei der Führung der Geschäfte und ist für die inneren Angelegenheiten des Stadtrates zuständig. Er fasst keine Beschlüsse. Er gibt Vorschläge, Hinweise und Empfehlungen ab, die gegebenenfalls in den Ausschüssen oder im Stadtrat beraten und beschlossen werden.
Aufgaben des Ältestenrates sind insbesondere:
- Auslegungsfragen zur Hauptsatzung und zur Geschäftsordnung zu klären,
- Die Mitglieder des Stadtrates vor ungerechtfertigten Anschuldigungen zu schützen,
- Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Oberbürgermeister zu klären und für eine Entscheidung im Stadtrat vorzubereiten,
- Vorberatung zu möglichen Disziplinarmaßnahmen.
Folgende Personen werden als Mitglieder in den Ältestenrat entsandt:
CDU _______________________________
SPD _______________________________
DIE LINKE. _______________________________
Bü 90/DIE GRÜNEN _______________________________
AfD _______________________________
H&G/FDP _______________________________